Medienmitteilung

Beschwerde gegen Kostenauferlegung abgewiesen

  • 04.06.2025

Die Kantonspolizei Solothurn verhinderte am 31. März 2024 in Gerlafingen das Aufeinandertreffen von gegnerischen eritreischen Gruppierungen. Der Veranstalter hat gegen die Kostenauferlegung für den Polizeieinsatz Beschwerde erhoben. Das Departement des Innern hat diese Beschwerde nun abgelehnt.

Am 31. März 2024 verhinderte die Kantonspolizei Solothurn in Gerlafingen ein gewalttätiges Aufeinandertreffen eritreischer Gruppierungen. Mit Verfügung vom 24. Mai 2024 ordnete die Kantonspolizei an, dass dem Veranstalter des Anlasses die Kosten für erbrachte besondere polizeiliche Leistungen in der Höhe von 28'807.50 Franken vollumfänglich auferlegt werden. Dagegen hat der Veranstalter beim Departement des Innern (DDI) Beschwerde erhoben. 

Mit Entscheid vom 3. Juni 2025 weist das DDI die Beschwerde ab. Bei der Veranstaltung vom 31. März 2024 handelte es sich nicht um einen im öffentlichen Interesse liegenden, politisch neutralen Anlass. Der Veranstalter hat zudem ungenügende eigene Sicherheitsanstrengungen unternommen. Dies im Wissen um daraus wahrscheinlich resultierende, über die polizeiliche Grundversorgung hinausgehende Leistungen der Polizei. Die Kostenauferlegung ist daher rechtmässig erfolgt.