Medienmitteilung

Biodiversität fördern – aber ohne starre Vorgaben

  • 28.06.2021

Der Regierungsrat will ein schweizweit funktionierendes Netzwerk an naturnahen Lebensräumen zur Förderung der Biodiversität – anstelle einer fixen Flächenvorgabe im Gesetz.

Mit der geplanten Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz will der Bundesrat die berechtigten Anliegen der Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» aufnehmen. Der Regierungsrat teilt die Einschätzung des Bundesrates, dass die biologische und landschaftliche Vielfalt noch besser zu erhalten und zu fördern ist. Trotz vieler Bemühungen und hoher Investitionen liess sich der Rückgang der Biodiversität in der Schweiz bis heute leider nicht aufhalten.

Die Revision sieht unter anderem vor, ein fixes Flächenziel von 17 Prozent für Biodiversitätsflächen ins Gesetz zu schreiben. Dies ist für den Regierungsrat nicht zielführend. Wichtiger sind die richtigen Fördermassnahmen in ausreichender Qualität am richtigen Ort zu realisieren. Nur damit kann ein grossräumiger, wirkungsvoller Lebensraumverbund entstehen. Die entsprechenden Fachplanungen auf Kantonsebene sind bereits angelaufen. Die geltenden Kompetenzen und Handlungsspielräume der Kantone können damit erhalten bleiben. Der Kantonsrat hat mit dem Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft und dem Programm zur Förderung der Biodiversität im Wald bereits wichtige Weichen für die Zukunft gestellt.