Medienmitteilung

Bundessteuer: Keine Kürzungen aus dem Ertragstopf für Kantone

  • 12.09.2023

Die Kantone sollen wegen des belasteten Bundeshaushalts 0,7 Prozent weniger aus dem Anteilstopf der direkten Bundessteuer erhalten. Der Regierungsrat lehnt die Kürzung der wichtigen Ertragsquelle aber ab – aus vielerlei Gründen.

Hintergrund: Der Druck auf den Bundeshaushalt hat aus verschiedenen Gründen zugenommen. Deshalb ist es auch für den Regierungsrat nachvollziehbar, dass der Bundesrat Massnahmen ergreifen muss, um die strukturellen Defizite in Milliardenhöhe zu bewältigen. Dazu zählt auch der Vorschlag, den Anteil aus den Erträgen der direkten Bundessteuer an die Kantone um 0,7 Prozent zu reduzieren. Besagte Defizite sind mitunter auf gestiegene Ansprüche der Bevölkerung und des Parlaments zurückzuführen: Konkret schlägt die neu verabschiedete Kostenbeteiligung der familienergänzenden Kinderbetreuung zu Buche.

Die Initiative zum letzten erwähnten Bereich kam allerdings nicht von den Kantonen, sondern wurde vom Parlament angestossen. Der Zusammenhang zwischen der Kürzung des Anteils an der direkten Bundessteuer und der familienergänzenden Kinderbetreuung ist aus Sicht des Regierungsrats nicht nachvollziehbar. Denn der Bund wird in einem Bereich aktiv, der eigentlich in der kantonalen Hoheit liegt. Wenn er sich nun nicht an den Kosten dazu beteiligen möchte, muss er die Vorlage ablehnen. Es ist im Weiteren ohnehin nicht erstrebenswert, weitere Verbundaufgaben zu beschliessen.

Die Kantone haben eigene Lasten zu tragen

Weiter merkt der Regierungsrat an, dass die Kantone ebenfalls mit erheblichen Mehrkosten – namentlich im Gesundheitsbereich – konfrontiert werden. Beispielsweise nehmen die Beiträge an die Spitäler gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Jahr für Jahr in einem beträchtlichen Umfang zu, ebenso die Kosten für die Individuelle Prämienverbilligung (IPV). Auch in den Kantonen steigt die Erwartungshaltung an den Staat, was wiederum in anderen Bereichen (Bildung, Klimaschutz, Energie) zu Mehrkosten führt. Zudem sind die zukünftigen Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) angesichts des wirtschaftlichen und geldpolitischen Umfeldes unsicher. Der Ausfall dieser Zahlungen trifft auch den Kanton Solothurn beträchtlich.

Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer ist für die Kantone eine zentrale, zweckungebundene Ertragsquelle: Um die per Volksabstimmung angenommene Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) umzusetzen, war der Beitrag erhöht worden. Auf diese Weise sollten der finanzielle Spielraum und die Wettbewerbsfähigkeit der Kantone stabilisiert werden. Würde der Bundessteueranteil nun wieder gesenkt, so würde diese flankierende STAF-Massnahme zulasten der Kantone wieder unwirksam.

Zudem würde mit der Kürzung des Bundessteueranteils auch ein Präjudiz geschaffen, dass in Zukunft jede Zentralisierung oder Teilübernahme kantonaler Aufgaben durch den Bund durch eine Kürzung des Anteils an der Bundessteuer kompensiert werden könnte. Das durch die STAF und durch den Nationalen Finanzausgleich erreichte finanzielle Gleichgewicht würde dadurch gefährdet.

Aus den genannten Gründen lehnt der Regierungsrat die beantragte Kürzung des Anteils an der direkten Bundessteuer um 0,7 Prozent ab.