Medienmitteilung

Cargo sous terrain: Offene Fragen zum unterirdischen Gütertransport

  • 24.06.2024

Der Bund hat für die Planung von Cargo sous terrain einen Sachplan erstellt und den Kantonen unterbreitet. Der Regierungsrat hat grosse Vorbehalte gegenüber dem Vorhaben, insbesondere aufgrund der Einflüsse auf das Grundwasservorkommen im Gäu und Niederamt. Weitere Kritik übt er an den Auswirkungen auf das Strassennetz sowie an der Projektdeponie Bergrüti in Dulliken.

Hintergrund: Unter dem Titel Cargo sous terrain (CST) plant die privatrechtliche Cargo sous terrain AG den Bau eines unterirdischen Tunnelsystems für den Gütertransport. Weil das Vorhaben sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirkt, hat der Bund einen Sachplan Unterirdischer Gütertransport (SUG) erarbeitet. Darin werden die raumplanerischen Interessen zwischen CST, Bund und Kantonen abgestimmt. Der SUG enthält den Planungskorridor des Tunnels, die Planungsperimeter der oberirdischen Hubs sowie weiterer betriebsnotwendiger Anlagen.

Die 1. Etappe von Cargo sous terrain soll vom Gäu nach Zürich führen. Solothurn ist als Standortkanton mit dem Tunnel vom Gäu bis an die Kantonsgrenze zum Aargau betroffen, welcher die drei Hubs Neuendorf, Härkingen und Rickenbach anbindet. Zusätzlich werden weitere betriebsnotwendige Anlagen wie Unterhaltstellen und projekteigene Deponien benötigt.

Beim Vorhaben Cargo sous terrain handelt es sich um ein Generationenprojekt von nationaler Bedeutung. Um die Akzeptanz bei allen Betroffenen im Kanton Solothurn zu erhöhen, erwartet der Regierungsrat vom Bund wie auch vom Vorhabenträger einen stufengerechten Einbezug sowie eine transparente Kommunikation. Es bestehen grundsätzliche Bedenken gegenüber einer nationalen Verkehrsinfrastruktur, die auf privater Initiative beruht und eigenwirtschaftlich betrieben wird. Der Regierungsrat fordert den Bund auf darzulegen, wie dies langfristig funktioniert und welche Kontrollmechanismen bestehen. Aus seiner Sicht ist eine Umsetzung im Kanton Solothurn nur denkbar, wenn dem Kanton und den Gemeinden daraus konkrete Vorteile erwachsen.

Vorbehalte hat der Kanton insbesondere bezüglich der möglichen Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung, da das Vorhaben bedeutende Grundwasservorkommen tangiert. Zudem beurteilt er die Standortwahl für die projekteigene Aushubdeponie Bergrüti in Dulliken sowie die verkehrlichen Auswirkungen bezüglich der Funktionsfähigkeit der bestehenden kantonalen und kommunalen Strasseninfrastruktur kritisch. Der Nachweis, dass dem Vorhaben keine unlösbaren Konflikte entgegenstehen, sieht er zum heutigen Zeitpunkt als noch nicht erbracht. Der Regierungsrat erwartet, dass der Bund für den weiteren Fortgang des Sachplanverfahrens eine Aussprache zwischen den von der 1. Etappe direkt betroffenen Kantone und dem Bund auf höchster Ebene durchführt.

Der Kanton Solothurn hat die Gemeinden zur Anhörung und die Bevölkerung zur Mitwirkung eingeladen. Die eingegangenen Rückmeldungen wurden sofern von kantonalem Interesse in die Stellungnahme des Regierungsrates eingebunden und zudem dem Bund separat übermittelt.