Die wirtschaftlichen Auswirkungen von Covid-19 auf den Kultursektor sollen weiterhin abgefedert werden können. Der Bund hat dazu die gesetzlichen Grundlagen bis Ende 2022 verlängert.
Gemäss Covid-19-Gesetz kann der Bund Kulturunternehmen, Kulturschaffende sowie Kulturvereine im Laienbereich auch im Jahr 2022 mit Finanzhilfen unterstützen. Die Kantone sind dafür zuständig, die Unterstützungsmassnahmen umzusetzen. Im Kanton Solothurn ansässige Kulturunternehmen und Kulturschaffende können beim kantonalen Amt für Kultur und Sport Ausfallentschädigungen beantragen. Kulturunternehmen können um Beiträge für Transformationsprojekte ersuchen.
Auslaufen der Ausfallentschädigungen
Die revidierte Covid-19-Kulturverordnung des Bundes enthält einzelne Präzisierungen. Dazu gehört, dass die Ausfallentschädigung an Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie die Entschädigungen für Kulturvereine im Laienbereich am Ende des Schadenszeitraums auslaufen, sobald sämtliche staatliche Einschränkungen (darunter auch die Zertifikatspflicht) wegfallen. Hingegen werden die Nothilfe an Kulturschaffende sowie die Beiträge an Transformationsprojekte unabhängig von einem allfälligen Wegfall behördlicher Einschränkungen bis Ende 2022 ausgerichtet.
Bund und Kanton finanzieren gemeinsam
Die finanziellen Mittel für die Ausfallentschädigungen und für die Transformationsprojekte werden von Bund und Kantonen gemeinsam zu gleichen Teilen bereitgestellt. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat die Umsetzung der Massnahmen für das Jahr 2022 beschlossen und eine Unterstützungshilfe mit einem Kostendach von maximal 2,4 Mio. Franken genehmigt. Der Bund leistet Beiträge in derselben Höhe, sofern diese benötigt werden.
Die Bearbeitung der Gesuche für das Jahr 2021 ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, die Auszahlungen erfolgen laufend. Bis heute wurden in den vergangenen zwei Jahren – also seit Beginn der Unterstützungsmassnahmen – insgesamt rund 8,8 Mio. Franken als Ausfallentschädigungen sowie Beiträge an Transformationsprojekte im Kanton Solothurn ausbezahlt. Davon wurden 3,4 Mio. Franken in der Phase 1 (März bis Oktober 2020) und 5,4 Mio. Franken in der Phase 2 (November 2020 bis Dezember 2021) verwendet. Auf diese Weise konnten die wirtschaftlichen Auswirkungen von Covid-19 auf den Kultursektor und die nachhaltige Schädigung der Solothurner Kulturlandschaft abgemildert werden.
Weitere Informationen
Nähere Angaben zu den Eingabefristen sowie die Gesuchsformulare und Merkblätter sind auf der Webseite corona.so.ch unter der Rubrik «Kultur und Sport» aufgeschaltet.