Zurzeit befinden sich 311 Personen in angeordneter Quarantäne, und 288 Personen befinden sich in Quarantäne nach Rückkehr aus einem COVID-19-Risikogebiet. In Isolation befinden sich derzeit 72 COVID-19-positive Personen. Ob die Quarantäne- oder Isolationsanordnungen eingehalten werden, prüft jeweils die Kantonspolizei Solothurn im Auftrag des Gesundheitsamts mit Kontrollen vor Ort. Dabei werden die Personendaten verifiziert, die Schutzmassnahmen kontrolliert und die Anwesenheit oder Abwesenheit dokumentiert.
Die Mehrheit der überprüften Personen versteht die Kontrolltätigkeiten des Kantons und hält sich an die angeordneten Massnahmen. Mit der Meldepflicht der Reiserückkehrer seit 6. Juli 2020 wurden die Kontrollen intensiviert. Überprüft werden in erster Linie Personen, bei denen ein Verdacht besteht, dass sie die Quarantäne- oder Isolationsmassnahme missachten. Ein Verdacht kann sich z.B. während eines Telefonats des Contact-Tracing-Teams mit einer betroffenen Person ergeben. Es werden aber auch stichprobenartig Personen in Quarantäne oder Isolation kontrolliert.
Eine Missachtung der Quarantäne- oder Isolations-Anordnung hat eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zur Folge und kann gemäss Epidemiengesetz mit Busse bestraft werden. Um die Abläufe der Verzeigung zu optimieren und zu beschleunigen, wurde unterdessen ein mehrsprachiges Einvernahmeformular erstellt. Aktuell sind drei Strafanzeigen eingereicht worden. Nicht eingerechnet sind dabei die beiden Fälle aus Grenchen (Isolations- und Quarantänemissachtung).
Hohe Akzeptanz bei Betriebskontrollen
Auf eine hohe Akzeptanz treffen die acht Kontrolleurinnen und Kontrolleure des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA), die die Schutzkonzepte öffentlicher Einrichtungen (Gastronomie, Coiffeursalons, Detailhandel etc.) und Veranstaltungen überprüfen – darüber hinaus drei Arbeitsinspektoren, die nichtöffentliche Einrichtungen kontrollieren. Dazu wird der jeweilige Betrieb in Augenschein genommen, um die Umsetzung der Schutzkonzepte zu überprüfen und diese mit der verantwortlichen Person und auch dem Personal zu besprechen. Die Erkenntnisse werden protokolliert; bei festgestellten Mängeln werden Massnahmen zu deren Behebung angeordnet. In der Regel erfolgt eine Nachkontrolle 24 Stunden später.
In der vergangenen Woche wurden 87 Kontrollen in Gastrobetrieben, Lokalen, Freizeitbetrieben, Einkaufsläden, an Veranstaltungen und in übrigen Betrieben durchgeführt. 27 Mängel wurden dabei durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit festgestellt. Im Bereich der Nahrungsmittelproduktion wurden 3 Fleischverarbeitungsbetriebe kontrolliert; dabei konnten keine Mängel festgemacht werden.
Die Betriebe zeigen sich in der Regel dankbar, dass das Amt für Wirtschaft und Arbeit Kontrollen durchführt – teilweise wünschen sie sogar selbst die Überprüfung ihres Schutzkonzepts. Vereinzelt, vor allem aber bei der Kundschaft, stossen die Kontrollen bisweilen auf Unverständnis. So oder so sind die Kontrolleure angewiesen, unterstützend, freundlich und besonnen aufzutreten, um allfälligen Frustrationen entgegenzuwirken.
Bereits Anfang August war der Personalbestand der Kontrolleure von vier auf acht Personen verdoppelt worden. Damit kann das AWA dem verstärkten Kontrollbedarf gerecht werden. Mittelfristig sollen vor allem mehr Beherbergungsbetriebe überprüft werden.
Grundsätzlich gilt das Prinzip der Eigenverantwortung. Und so ist die Kooperationsbereitschaft der betroffenen Personen gross. Die Kontrollen stellen ein wichtiges zusätzliches Instrument dar, damit die Quarantäne- und Isolationsmassnahmen eingehalten und die Schutzkonzepte umgesetzt werden. Diese Praxis hat sich bewährt. In erster Linie setzt der Kanton Solothurn sein Vertrauen in die Disziplin der Bevölkerung – ungeachtet der notwendigen Kontrolltätigkeiten.