Die aktuelle Situation aus medizinischer Sicht
Im Kanton Solothurn sind aktuell 282 positiv getestete COVID-19 Fälle gemeldet, hospitalisiert sind aktuell 23 Patientinnen und Patienten. Seit gestern ist die Anzahl Todesfälle auf insgesamt 5 Personen gestiegen. Kantonsarzt Lukas Fenner hält es für möglich, dass aufgrund der Fallzahlen an neuen Diagnosen der Peak der epidemischen Welle erreicht ist oder bald erreicht wird. «Es ist noch nicht ausgestanden. Und deshalb ist es wichtig, dass sich die Bevölkerung gerade auch über Ostern an die verordneten Massnahmen hält und zuhause bleibt.» Zudem werden verstärkte Überwachungsmassnahmen nötig werden, wenn sich die epidemiologische Kurve klar abflacht, «um kleinste Ansteckungsherde bekämpfen zu können.» Mittelfristig muss sich die Bevölkerung auch auf eine allfällige zweite Infektionswelle vorbereiten. Das Ausmass und der Zeitpunkt dieser zweiten Welle sind allerdings nicht absehbar.
Die Gesundheitsstrukturen sind gut aufgestellt und instruiert. Zudem hat sich das Departement des Innern mit dem Verband Solothurner Einwohnergemeinden und dem Spitexverband diese Woche auf eine Planung bei der ambulanten Pflege geeinigt. Diese würde in Kraft treten, sobald eine hohe Anzahl Personen mit COVID-19 zu Hause betreut werden müssten. Für diesen Fall werden Fachpersonen aus der ambulanten Pflege im Umgang mit COVID-19-Erkrankten spezifisch geschult.
Weiter betreiben die Psychiatrischen Dienste der soH zusammen mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten seit Montagnachmittag eine Hotline zum Thema psychische Gesundheit. Diese ist sehr gut angelaufen. Die Anfragen wegen psychischen Problemen halten sich zurzeit jedoch noch sehr in Grenzen. Die Fachleute beobachten die Entwicklung in den nächsten Tagen. Die Hotline ist täglich von 8 bis 18 Uhr unter der Nummer 032 627 57 57 erreichbar. Die Notfall- und Krisenambulanz der psychiatrischen Dienste sowie der psychiatrische Nofalldienst der niedergelassenen Ärzte bleibt zusätzlich an 7 Tagen/24 Stunden unverändert in Betrieb.
Abstandsregeln und Hygienevorschriften, sowie das Vermeiden von Menschenansammlungen belieben weiterhin zentral. Mit den durch den Bundesrat angekündigten Lockerungen besteht die Gefahr, dass sich die Bevölkerung in falscher Sicherheit wiegt. Die Einsatzkräfte der Polizei werden nach wie vor gefordert sein, die geltenden Massnahmen konsequent zu sichern und so die Gesundheit der Menschen und damit das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu schützen.
Die aktuelle Situation im Bereich Bildung
Im schulischen Bereich macht die ausserordentliche Lage befristete Sonderregelungen nötig. Diese sind davon abhängig, wann der ordentliche Schulbetrieb wieder aufgenommen werden kann.
Die Frühlingsferien an den Schulen enden am 19. April 2020, das vierte Quartal des Schuljahres 2019/2020 beginnt somit im Fernunterricht. Das Volksschulamt hat für die Zeit bis zu den Sommerferien neue Richtlinien erlassen. Diese «Richtlinien 2 für den Fernunterricht» ordnen die Planung und den Start des letzten Schulquartals. Das Volksschulamt bietet weiterhin Unterstützung und Dienstleistungen für Eltern und Lehrpersonen an.
Für die Aufnahme ins Gymnasium, in die Fachmittelschule und in die Berufsmaturitätslehrgänge gilt: Falls der Schulstart bis spätestens am 25. Mai 2020 erfolgt, finden die Aufnahmeprüfungen am 3. und 4. Juni statt. Falls der Schulstart nach dem 25. Mai erfolgt, finden keine Aufnahmeprüfungen statt. Alle angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden prüfungsfrei – unter der Bedingung einer zwölfmonatigen Probezeit – aufgenommen. Zur Berufsmaturität nach der Lehre (BM 2) werden jene Lernenden prüfungsfrei zugelassen, die ihr eidgenössisches Fähigkeitszeugnis mit einer Gesamtnote von mindestens 5.0 erlangt haben, im Falle der BM-Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen (Typ Wirtschaft) und EFZ Kaufmann / Kauffrau mit einer Gesamtnote von mindestens 4.5 im schulischen Teil.
Schülerinnen und Schüler, die für einen Übertritt aus der Sek P ins Gymnasium angemeldet sind, werden ins 1. Gymnasium aufgenommen. Die Ausformulierung der besonderen Bestimmungen in den Reglementen folgt in den nächsten Wochen.
In nicht abschliessenden Lehrgängen gelten mehrere Grundsätze: Im zweiten Semester des laufenden Schuljahrs werden Leistungsnachweise bis zum 13. März 2020 berücksichtigt. Werden die Schulen vor dem 25. Mai 2020 wieder geöffnet, können auch die Leistungen bis zum Ende des Semesters berücksichtigt werden. Auf dieser Basis werden auch die Zeugnisse erstellt. Auf alle Fälle werden sowohl die Semester- als auch die Jahrespromotionen ausgesetzt. Die Schülerinnen, Schüler und Lernenden treten alle in die nächsthöhere Klasse ein und behalten ihren bisherigen Promotionsstand (definitiv oder provisorisch) bei.
Gleichzeitig wird auch das Szenario einer allfälligen Schulschliessung bis zu den Sommerferien in Betracht gezogen. Dabei stehen Fragen der technischen Infrastruktur und der Unterrichtsplanung im Vordergrund.
Die aktuelle Situation im Bereich Kultur
Die COVID-Verordnung Kultur des Bundes sieht Unterstützungsmassnahmen in Form von Soforthilfen und Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und selbstständig erwerbende Kulturschaffende sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich vor.
Die Kantone sind für die Umsetzung der Soforthilfen an nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen in Form rückzahlbarer zinsloser Darlehen sowie für Ausfallentschädigungen an gewinn- und nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen und Kulturschaffende zuständig. Die finanziellen Mittel für die Soforthilfe an nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen stellt der Bund zur Verfügung. Die Ausfallentschädigungen werden von Bund und Kantonen finanziert.
Der Regierungsrat wird nach Ostern die konkrete Umsetzung der Massnahmen beschliessen. Danach wird es möglich sein, Gesuche einzureichen. Die entsprechenden Gesuchsformulare und Merkblätter werden auf der Webseite corona.so.ch des Kantons aufgeschaltet werden.
Die aktuelle Situation aus wirtschaftlicher Sicht
Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht bleibt die Situation angespannt. Während der Bundesrat gestern Mittwoch mitgeteilt hat, den Lockdown im April schrittweise zu lockern, hat er bis jetzt jedoch noch keine Unterstützungsangebote für indirekt betroffene Selbstständigerwerbende bekanntgegeben. Die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz sieht sich daher gezwungen, den Druck gegenüber dem Bund aufrechtzuerhalten. Und so ist es auch dem Regierungsrat ein grosses Anliegen, dass diese Lücke geschlossen wird.
Die Anzahl der Kurzarbeitsgesuche im Kanton Solothurn steigt indes weiter an. Bis heute Donnerstag sind mehr als 4000 Gesuche erfasst, dies betrifft knapp 45'000 Beschäftigte, also rund einen Drittel aller Arbeitnehmenden im Kanton Solothurn. Seit Anfang April reichen die Unternehmen ihre Abrechnungsanträge für März nun bei den von ihnen gewählten Arbeitslosenkassen ein.
Die öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Solothurn hat bis heute bereits 430 Anträge geprüft und gesamthaft 4 Mio. Franken ausbezahlt. Zur Entlastung der Vollzugsorgane in den Kantonen erfolgt die Abrechnung während der ausserordentlichen Lage summarisch. Angesichts der hohen Anzahl Anträge ist die Abrechnung für jeden einzelnen Mitarbeitenden nicht mehr möglich. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit setzt alles daran, die Auszahlungen möglichst rasch ausführen zu können. Weiter gingen bei der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) bis heute Donnerstag 2900 Anmeldungen für die Corona-Erwerbsersatzentschädigung ein.
Der durch den Kanton Solothurn lancierte Überbrückungsfonds für Selbstständige trägt erste Früchte: Aktuell liegen 1077 Gesuche vor, wovon 349 positiv und 339 negativ beurteilt wurden. Pendent sind also noch 389 Gesuche. Von den zur Verfügung gestellten 10 Millionen Franken wurden bereits rund 700'000 Franken ausbezahlt.
Weitere Informationen
https://corona.so.ch