Medienmitteilung

Das Schwimmbad entleeren, ohne der Natur zu schaden

  • 26.08.2024

Werden gegen Ende der Badesaison Schwimmbäder entleert, so ist Vorsicht geboten: Eine unsachgemässe Entleerung kann zu Gewässerverschmutzungen und Fischsterben führen. Deshalb sind einige Hinweise zu beachten.

Ein eigenes Schwimmbad im Garten verschafft an warmen Sommertagen eine herrliche Abkühlung. Mit dem Herbst kommt das Ende der Badesaison. Das Schwimmbad wird zum Überwintern entleert. Dabei ist Vorsicht geboten. Das Badwasser darf auf keinen Fall in ein Oberflächengewässer gelangen, da es mit Substanzen behandelt ist, die der Natur erheblich schaden.

Unsachgemässes Ablassen von Schwimmbädern kann zu Gewässerverschmutzungen und Fischsterben führen. Damit dies nicht passiert, muss das Wasser in die Schmutzwasserkanalisation geleitet werden, nachdem es mindestens eine Woche ohne Chemikalienzugabe stehen gelassen wurde.

Dabei gilt es, achtsam zu bleiben: Nicht jeder Schacht leitet das Wasser in eine Kläranlage. Deshalb ist vor dem Ablassen des Wassers genau abzuklären, wo das Wasser eingeleitet werden darf. Bei Unsicherheit, welches der richtige Schacht ist, können sich betroffene Poolbesitzerinnen und -besitzer an die Gemeinde oder das Amt für Umwelt wenden.

Weitere Informationen

Merkblatt zum Thema «Private Schwimmbäder – Abwasserentsorgung»: https://so.ch/fileadmin/internet/bjd/bjd-afu/pdf/wasser/328_mb_02.pdf