Judith Petermann Büttler, Beauftragte für Information und Datenschutz des Kantons Solothurn, hat 2024 Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden in über 350 Fällen beraten. Die wichtigsten Informationen finden sich im soeben veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2024.
Hohe Zahl von Beratungsdossiers
Die Beauftragte hat in 358 Fällen (Vorjahr 410) Behörden und Private beraten. Dies ist die zweithöchste Zahl von Beratungsdossiers, welche die Beauftragte in einem Kalenderjahr erfasste. Die Behörden schätzten es, dass sie sich bei Unsicherheiten an die Beauftragte wenden konnten und zeitnah eine Antwort erhielten. Private wenden sich oft an die Beauftragte, wenn sie Zweifel haben, ob die Behörde in einer konkreten Situation datenschutzkonform gehandelt habe. Die Anfragen waren inhaltlich sehr breit gefächert. Ein klarer Trend zu gewissen Themen liess sich nicht feststellen. Wie bereits in der Vergangenheit wurden häufiger Fragen zum Datenschutz (80 Prozent aller Anfragen) als zum Öffentlichkeitsprinzip (20 Prozent aller Anfragen) gestellt. Rund zwei Drittel aller Fragen wurden von Behörden gestellt und ein Drittel von Privaten.
Begleitung der digitalen Transformation
Die Arbeiten der Beauftragten wurden im Berichtsjahr zunehmend durch die fortschreitende Digitalisierung geprägt. Sie wurde im Bereich der digitalen Transformation vermehrt beim Ausarbeiten von Erlassen und Grundlagenpapieren beratend beigezogen. Sie begleitete beispielswiese die gesetzgeberischen Arbeiten zum Auslagerungsgesetz, welches in der Zwischenzeit vom Kantonsrat beschlossen und bereits in Kraft ist. Dieses Gesetz ist im Zusammenhang mit der digitalen Transformation von grosser Bedeutung, weil es die Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei der Auslagerung von Informatikdienstleistungen regelt. Zugenommen hat auch die Zahl der Digitalisierungsprojekte, welche die Beauftragte beratend begleitete und im Rahmen der Vorabkontrollen vor der Inbetriebnahme auf die Datenschutzkonformität hin überprüfte. Die Beauftragte geht davon aus, dass sich dieser Trend fortsetzen wird und die Zahl der Digitalisierungsprojekte weiterhin zunehmen wird.
Schlichtungsverfahren nützlich und sinnvoll
Im Berichtsjahr führte die Beauftragte mehrere Schlichtungsverfahren durch. Ein solches Verfahren können Personen bei der Beauftragten beantragen, wenn sie bei einer Behörde gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip Informationen verlangen, aber nicht erhalten haben. Von dieser Möglichkeit wird immer häufiger Gebrauch gemacht. Im Jahr 2024 gingen bei der Beauftragten 18 neue Schlichtungsgesuche ein. Es zeigte sich, dass die Schlichtungsverfahren nützlich und sinnvoll sind. Die Schlichtungsbemühungen der Beauftragten führten mehrheitlich dazu, dass die Parteien eine Lösung finden konnten: In acht Verfahren konnte eine Einigung und in drei Verfahren eine Teileinigung erzielt werden. Nur in vier Fällen ergaben die Schlichtungsbemühungen keine Ergebnisse. In einem dieser Fälle und in einem Fall mit einer Teileinigung erliess die Beauftragte eine Empfehlung. In beiden Fällen riet sie den Behörden, die Daten mit geringfügigen Einschwärzungen bekannt zu geben. Mehrere Schlichtungsverfahren waren Ende des Berichtsjahres noch nicht abgeschlossen. In vier Verfahren waren zwar die Schlichtungsbemühungen abgeschlossen, aber die Beauftragte hatte noch keine Empfehlung erlassen.
Schulungen zum Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip
Die Beauftragte führte im Berichtsjahr wiederum Schulungen zum Datenschutz und zum Öffentlichkeitsprinzip durch. Das Interesse an diesen Weiterbildungsmöglichkeiten war gross. Die Beauftragte wird deshalb weiterhin ihre Kurse im Ausbildungsprogramm der kantonalen Verwaltung anbieten und - soweit es die Ressourcen zulassen - auf Anfrage hin bereichsspezifische Schulungen durchführen.
Organisation
Die Beauftragte für Information und Datenschutz des Kantons Solothurn arbeitet fachlich selbständig und unabhängig. Sie berät und beaufsichtigt die kantonale Verwaltung, die Gemeinden, die selbständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten sowie Private, soweit sie öffentliche Aufgaben erfüllen. Die gesetzlichen Aufgaben werden von der Beauftragten und einem kleinen Team erledigt.
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