Ein eigenes Schwimmbad im Garten verschafft an warmen Sommertagen eine herrliche Abkühlung. Mit dem Herbst kommt das Ende der Badesaison. Das Schwimmbad wird zum Überwintern entleert. Dabei ist Vorsicht geboten. Das Badewasser ist mit Substanzen behandelt, die der Natur erheblich schaden. Es darf deshalb auf keinen Fall in ein Oberflächengewässer gelangen.
Aus dem Jahr 2024 sind im Kanton Solothurn insgesamt 26 Gewässerverschmutzungen dokumentiert (Quelle: Amt für Umwelt). Das unsachgemässe Ablassen von Wasser aus Schwimmbädern kann solche Gewässerverschmutzungen verursachen und damit unter Umständen zu einem Fischsterben führen. Deshalb muss das Badewasser mindestens eine Woche ohne Chemikalienzugabe im Pool zurückgehalten werden, bevor es in die Schmutzwasserkanalisation geleitet werden kann.
Aber Vorsicht: Nicht jeder Schacht leitet das Wasser in eine Kläranlage. Deshalb muss vorgängig genau geklärt werden, wo das Wasser eingeleitet werden darf. Bei Unsicherheit, welches der richtige Schacht ist, können sich betroffene Poolbesitzerinnen und -besitzer an die Gemeinde oder das Amt für Umwelt wenden.
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Merkblatt zum Thema «Private Schwimmbäder – Abwasserentsorgung»
Statistik Gewässerverunreinigungen: registrierte Fälle von 2004 bis 2024