Medienmitteilung

Einbürgerung: Erhöhung der Anforderungen für Deutschkenntnisse

  • 04.03.2025

Ab 1. Januar 2026 müssen ausländische Personen zur Erlangung des Schweizer Bürgerrechts mündliche Deutschkenntnisse nach Referenzniveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprache des Europarates nachweisen.

Bisher setzte der Kanton Solothurn, wie der Bund, Deutschkenntnisse im Niveau B1 mündlich und A2 schriftlich für eine Einbürgerung voraus. Indem er nun die Anforderungen an die mündlichen Deutschkenntnisse auf die Stufe des Referenzniveaus B2 erhöht, geht der Kanton Solothurn über die Mindestvorgaben des Bundes hinaus. Wer Deutsch auf B2-Niveau beherrscht, kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen und kann sich spontan und fliessend verständigen, so dass ein Gespräch mit Muttersprachlern ohne grössere Anstrengung möglich ist.

Der Regierungsrat setzt mit diesem Beschluss den Auftrag des Kantonsrates um, der am 25. Juni 2024 den Vorstoss «Sprachkompetenz als Schlüssel zur erfolgreichen Integration» als erheblich erklärte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber amtliche Formulare selbstständig und ohne fremde Hilfe ausfüllen können.

Die Erhöhung der Anforderungen für Deutschkenntnisse erfordert eine Anpassung der kantonalen Bürgerrechtsverordnung. Die Änderung tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.