Medienmitteilung

Einwohnergemeinden: Durchschnittlicher Steuerfuss steigt

  • 23.04.2025

Der durchschnittliche Gemeinde-Steuerfuss für natürliche Personen im Kanton Solothurn hat sich von 117,0 auf 117,4 Prozent erhöht – dies, nachdem er in den vergangenen zwei Jahren gleich geblieben war. Ebenso steigt der durchschnittliche Steuerfuss für juristische Personen um 0,4 Prozentpunkte auf 112,6 Prozent.

Der durchschnittliche Steuerfuss für natürliche Personen liegt neu bei 117,4 Prozent (Vorjahr 117,0). Somit steigt dieser Wert um 0,4 Prozent. Der ansteigende Trend hält somit seit einigen Jahren an. Elf Gemeinden beschlossen für 2025 eine Erhöhung ihres Steuerbezugs, was für etwas über 21’000 Einwohnerinnen und Einwohner zu einer höheren Steuerlast führt. Auf der anderen Seite haben zwei Einwohnergemeinden den Steuerfuss gesenkt. Hier kommen gut 20’000 Einwohnerinnen und Einwohner in den Genuss einer tieferen Steuerbemessung.

Auch der mit der Einwohnerschaft gewichtete Steuerfuss erhöht sich auf 115,3 Prozent (Vorjahr 115,0). Generell ist anzumerken, dass der Steuerfuss in ländlichen Gebieten tendenziell höher liegt als in urbanen oder Agglomerationsgemeinden.

Nach dem letztjährigen Rückgang des durchschnittlichen Steuerfusses für juristische Personen steigt dieser im Jahr 2025 wieder um 0,4 Punkte auf 112,6 Prozent. Elf Gemeinden erhöhten den Steuerfuss für juristische Personen, in zwei Gemeinden wurde dieser gesenkt. 33 Gemeinden, welche über eine Firmendichte von 100 Firmen oder mehr verfügen, generieren über 80 Prozent der durchschnittlichen Gemeindesteuererträge unter juristischen Personen. Dies entspricht einem Steuersubstrat von total 101,5 Mio. Franken im Zeitraum von 2020 bis 2023.

Die Verbrauchsgebühren im Wasserbereich der Einwohnergemeinden sind 2025 höher als im Vorjahr. Im Abwasser bleiben diese im Durchschnitt gleich. Im Gemeindedurchschnitt liegt der Frischwasserpreis bei 1.98 Fr./m3 (Vorjahr 1.94 Fr./m3) und die Abwasserverbrauchsgebühr bei 1.62 Fr./m3 (Vorjahr ebenfalls 1.62 Fr./m3).

Die Hundesteuern sind im Durchschnitt um rund 24 Franken gesunken, dieser liegt 2025 bei 94.65 Franken (Vorjahr 118.20 Franken) für den ersten Hund. Der Wegfall der Hundemarke führte zu Gebührenreduktionen.

Die Steuerfüsse der 97 Kirchgemeinden bleiben weiter nahezu unverändert. Sie belaufen sich zwischen 8 bis 25 Prozent und unterscheiden sich je nach Religionsgemeinschaft deutlich.

Weitere Informationen

«Steuerfüsse und Gebühren 2025 der Solothurner Gemeinden» mit Kartografien