Hintergrund: Die Abgaben und Beiträge im Finanz- und Lastenausgleich (FILA) der Einwohnergemeinden sind jährlich neu zu bestimmen. Zur Festlegung der Steuerungsgrössen dienen neben der finanziellen Lage der Gemeinden alle vier Jahre auch die Ergebnisse aus dem Wirksamkeitsbericht. Dieser wurde in diesem Frühjahr zum zweiten Mal vom Regierungsrat zuhanden des Kantonsrats vorgelegt.
Solide Finanzlage
Die Finanzlage der Solothurner Einwohnergemeinden bleibt solide: Zwar haben sich die Steuerfüsse der natürlichen Personen (NP) erstmals seit Jahren wieder leicht erhöht: Neu liegt das einfache Mittel im 2023 bei 117,0 Prozent (Vorjahr 116,8 Prozent). Auch bei den Steuerfüssen der juristischen Personen ist im Kantonsmittel ein Anstieg festzustellen: um 0,5 Prozent auf neu 112,7 Prozent.
Demgegenüber hat sich jedoch die Zahl der Gemeinden mit einen Steuerfuss von über 130 Prozent weiter verringert. Im Vergleich zum Jahr 2017 sind es gar 14 Gemeinden weniger. Die mittlere Steuerkraft, also das Verhältnis des massgebenden Staatssteueraufkommens pro Einwohnerin und Einwohner beläuft sich auf 2'931 Franken und ist im Vergleich zum Vorjahr etwas tiefer. Andererseits hat sich das Nettovermögen wie auch die Investitionstätigkeit der Solothurner Gemeinden erhöht. Eine Mehrzahl der Gemeinden konnte zudem auch 2021 positive Jahresergebnisse vorlegen.
Abschöpfungsquote und Mindestausstattung senken
Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Wirksamkeitsbericht und der finanziellen Entwicklung der Gemeinden ist es nun für 2024 angezeigt, die sogenannte Abschöpfungsquote und die sogenannte Mindestausstattungsgrenze um je einen Punkt zu senken. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat daher eine massvolle Senkung der Abschöpfungsquote um ein Prozentpunkt auf 36 Prozent (Vorjahr: 37 Prozent). Die Mindestausstattungsgrenze soll neu auf 90 Prozent (Vorjahr: 91 Prozent) festgelegt werden.
Die Dotationen in den sogenannten Lastenausgleichsgefässen sollen, mit Blick auf die bislang gute Ausgleichswirkung, unverändert bleiben: So soll der geografisch-topografische Lastenausgleich mit 11,0 Millionen Franken dotiert werden, der soziodemografische Lastenausgleich mit 10,0 Millionen Franken und die Zentrumslastenabgeltung mit 1,15 Millionen Franken. Unverändert bleibt auch der bis 2027 befristete arbeitsmarktliche Lastenausgleich, welcher mit 21,2 Millionen Franken die Hälfte der Steuerausfälle von 42,4 Millionen Franken ausgleicht. Zusammen mit dem Härtefallausgleich STAF 2020 von gegen 3,6 Millionen Franken werden in diesem befristeten Gefäss 24,8 Millionen Franken entrichtet.
Insgesamt kommen so gegen 71,3 Millionen Franken unter den Gemeinden zum Ausgleich. Von den ressourcenstarken Gemeinden werden netto 14,2 Millionen Franken entrichtet. Der Kanton trägt 57,1 Millionen Franken dazu bei, welche zur Finanzierung der Mindestausstattung und der verschiedenen Lastenausgleiche dienen. Netto zahlen somit 23 Gemeinden eine Abgabe, während 84 Gemeinden einen Beitrag erhalten.
Erhöhung des Beitragsprozentsatzes für die Schülerpauschalen
Primär wegen neuen, zusätzlichen Mehrkosten im Bereich Volksschule soll der kantonale Subventionssatz (Beitragsprozentsatz) für die Schülerpauschalen in den kommenden vier Jahren (2024 bis 2027) um einen Prozentpunkt auf 39 Prozent erhöht werden. Die dafür notwendigen Mittel von 3,0 Millionen Franken pro Jahr erfolgen als Übertrag aus dem bisher mit 38,5 Millionen Franken dotierten ordentlichen Staatsbeitrag FILA zu Gunsten des Staatsbeitrags Volksschule. Diese Erhöhung ist für den Kanton für die kommenden vier Jahre somit kostenneutral.