Medienmitteilung

Energiegesetz: Totalrevision geht in die Vernehmlassung

  • 29.06.2023

Der Regierungsrat hat den Entwurf zur Totalrevision des Energiegesetzes des Kantons Solothurn beschlossen und schickt die Vorlage nun in die Vernehmlassung. Mit der Totalrevision soll das Gesetz an die veränderten rechtlichen, technischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der vergangenen Jahre angepasst werden.

Hintergrund: Das Solothurner Energiegesetz ist bereits seit über 32 Jahren in Kraft. Zwischenzeitlich wurden zwar vereinzelte Anpassungen vorgenommen, doch drängt sich aufgrund der vielen Veränderungen eine Totalrevision auf. Der Regierungsrat hat den Entwurf zur Totalrevision beschlossen und bis Ende September in die Vernehmlassung geschickt. Mit der Totalrevision können die zahlreichen Entwicklungen in den Bereichen Energie, Klima und Technik berücksichtigt werden.

Ausgangspunkt Energiekonzept

Der Kanton Solothurn hat im Jahre 2022 sein Energiekonzept vollständig überarbeitet und an die aktuellen energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen angepasst. Dabei haben sich Massnahmen und Handlungsschwerpunkte ergeben, die unter Einbezug von zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern von Wirtschaft, Gesellschaft und Politik erarbeitet wurden. Die Totalrevision des Energiegesetzes nimmt diese Punkte auf und schafft die notwendigen Grundlagen für deren Umsetzung.

Fokus auf Anreize, Förderung und Eigenverantwortung

Mit der Totalrevision werden energetische Sanierungen unterstützt, die sich in Eigenverantwortung umsetzen lassen. Dazu sollen verschiedene Förder-massnahmen, Anreizsysteme und Bonusprogramme geschaffen werden. In Mehrparteienhäusern wird zum Beispiel die Installation von Ladeinfrastrukturen für E-Fahrzeuge gefördert oder ein neues Bonusprogramm eingerichtet, wenn bei einer energetischen Sanierung der Gebäudehülle gleichzeitig eine Photovoltaikanlage eingebaut wird.

Innovationsförderung

Pilot- und Demonstrationsprojekte, die zur energetischen Versorgungssicherheit beitragen, können Investitionshilfen erhalten. Innovationen im Energiesektor für neue Techniken, Anlagen und Produkte können gefördert werden. Der dringend benötigte Winterstrom mittels Photovoltaikanlagen an vertikalen Bauelementen wird mit einem besonderen Anreizsystem unterstützt.

Weiterentwicklung der Energieplanung

Kommunale Energieplanungen werden durch Förderbeiträge und die Erarbeitung von Planungsgrundlagen unterstützt. Fernwärmeprojekte und Biomasse-Heizkraftwerke können durch Anschubhilfen gefördert werden. Bei Wind- und Solaranlagen ausserhalb der Bauzone erarbeitet der Kanton die Planungsgrundlagen und ist als Planungs- und Baubewilligungsbehörde zuständig.

Erhöhung der Energieeffizienz von Bauten und Anlagen

Die Erhöhung der Energieeffizienz bei Bauten und Anlagen wird durch eine anteilsmässige Eigenstromerzeugung bei Neubauten gewährleistet. Bei fossilen Heizungen sind Grenzwerte für die CO2-Emissionen einzuhalten.

Mit der vorliegenden Totalrevision des Energiegesetzes berücksichtigt der Regierungsrat die veränderten Rahmenbedingungen und integriert rechtliche, technische und gesellschaftliche Entwicklungen. Eine regelmässige Berichterstattung an den Kantonsrat soll Auskunft darüber geben, wie sich die energiepolitische Situation und die Zielerreichung entwickelt und welche möglichen Massnahmen sich daraus ableiten lassen.

Mit der Eröffnung der Vernehmlassung des Energiegesetzes hat der Regierungsrat zeitgleich den Massnahmenplan Klimaschutz zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

Weitere Informationen

Unterlagen Vernehmlassung Totalrevision Energiegesetz