Der Regierungsrat will staatliche Beiträge (Betreuungsgutscheine) für die familienergänzende Kinderbetreuung in allen Gemeinden des Kantons einführen. Er hat die entsprechende Botschaft und den Entwurf verabschiedet. Das gemeinsame Engagement der Gemeinden und des Kantons soll Familien entlasten, die Erwerbsbeteiligung erhöhen, dem Fachkräftemangel entgegenwirken und die Standortattraktivität des Kantons Solothurn erhöhen. Zudem soll damit die Chancengleichheit gefördert werden.
Breite Akzeptanz für das Vorhaben
In der Vernehmlassung hat eine Mehrheit das Vorhaben begrüsst. Aufgrund der Rückmeldungen hat der Regierungsrat beschlossen, zu der Art und Weise, wie die Gemeinden den Bedarf an familienergänzender Kinderbetreuung abklären, keine kantonalen Vorgaben zu machen. Die familienexterne Kinderbetreuung bleibt auch künftig im Verantwortungsbereich der Einwohnergemeinden. Sie klären den Bedarf ab, stellen das Angebot sicher und wählen innerhalb der kantonalen Rahmenbedingungen eine für sie passende Variante. Der Regierungsrat ist überzeugt, dem Kantonsrat eine mehrheitsfähige Lösung vorzulegen. Die Autonomie der Gemeinden und die Vorteile kantonal einheitlicher Lösungen stehen in der Vorlage in einem ausgeglichenen Verhältnis.
Vom Einkommen abhängige Beiträge
Eltern mit Kindern, die ihren Wohnsitz im Kanton Solothurn haben, erhalten künftig im ganzen Kanton finanzielle Unterstützung für Kindertagesstätten, Tagesstrukturen und Tagesfamilien. Je geringer das Einkommen, desto höher die Beiträge. Der Kanton gibt den Gemeinden einen Rahmen für die Gewährung der Betreuungsgutscheine vor. Innerhalb dieses Rahmens sind die Gemeinden bei der Umsetzung flexibel. Mit den höchsten Beiträgen unterstützt werden massgebende Jahreseinkommen bis 40'000 oder 50'000 Franken. Bei einer Familie mit zwei Elternteilen und zwei Kindern entspricht dies einem Bruttoeinkommen von rund 52’000 oder 62’000 Franken. Die Obergrenze für eine Unterstützung liegt bei einem massgebenden Einkommen zwischen 120’000 und 160’000 Franken. Bei höheren Einkommen besteht kein Anrecht mehr auf Unterstützung. Je nach Variantenwahl der Gemeinden können damit rund 90 Prozent der Familien im Kanton Solothurn von der Vorlage profitieren. Ein allfälliger Bundesbeitrag hat keinen Einfluss auf die Beiträge von Kanton und Gemeinden. Er würde zu diesen Subventionen hinzukommen.
Kanton beteiligt sich neu an den Kosten
Die familienergänzende Betreuung kostet gesamthaft pro Jahr schätzungsweise 38 Millionen Franken. Den grössten Teil der Kosten übernehmen nach wie vor die Erziehungsberechtigten (zwischen 14,8 und 19,5 Millionen Franken). Die Einwohnergemeinden tragen zwischen 11,8 und 15,5 Millionen Franken. Neu beteiligt sich der Kanton mit 20 Prozent (2,9 bis 3,9 Millionen Franken). Damit diese nicht durch die Eltern getragen werden müssen, übernimmt er zudem die anfallenden Mehrkosten für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen. Die gesamten Ausgaben des Kantons werden auf 3,6 bis 4,6 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Die neue Regelung soll per 1. August 2026 in Kraft treten.