Medienmitteilung

Familienergänzende Kinderbetreuung stärken

  • 13.03.2024

Kanton und Gemeinden sollen die familienergänzende Kinderbetreuung künftig mitfinanzieren. Der Regierungsrat will ab 2025 ein neues Modell mit Betreuungsgutscheinen einführen. Es soll Familien entlasten, dem Fachkräftemangel entgegenwirken und die Standortattraktivität des Kantons Solothurn erhöhen. Zudem soll damit die Chancengleichheit gefördert werden.

Der Regierungsrat will staatliche Beiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung in allen Gemeinden des Kantons einführen. Er hat die entsprechende Teilrevision des Sozialgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Das sei ein wichtiger Schritt in der Familienpolitik des Kantons Solothurn, betonte Susanne Schaffner, Vorsteherin des Departements des Innern, vor den Medien: «Mit dem gemeinsamen Engagement der Gemeinden und des Kantons können wir Familien entlasten, die Erwerbsbeteiligung erhöhen, Ausbildungen fördern und den Fachkräftemangel mildern.» Viele Gemeinden seien in den letzten Jahren von sich aus aktiv geworden. Die gesellschaftliche Realität erfordere aber ein Handeln aller Gemeinden und ein noch stärkeres Engagement. «Die Gesetzesvorlage ist auch ein wichtiger Impuls für die Wirtschaft und wird den Kanton Solothurn im interkantonalen Standortwettbewerb stärken», so Susanne Schaffner weiter.

Vom Einkommen abhängige Beiträge

Aktuell ist die finanzielle Unterstützung von familienergänzenden Betreuungsangeboten für die Gemeinden freiwillig. Mit dem neuen Beitragsmodell sollen kantonsweit geltende Standards für die Gewährung von Betreuungsgutscheinen eingeführt werden. Eltern mit Kindern, die ihren Wohnsitz im Kanton Solothurn haben, erhalten Beiträge für Kindertagesstätten, Tagesstrukturen und Tagesfamilien. Je geringer das Einkommen, desto höher die staatliche Unterstützung.

Der Kanton gibt den Gemeinden einen Rahmen für die Gewährung der Betreuungsgutscheine vor, innerhalb welchem die Gemeinden bei der Umsetzung flexibel sind. Mit den höchsten Beiträgen unterstützt werden massgebende Jahreseinkommen bis 40'000 oder 50'000 Franken. Die Obergrenze für eine Unterstützung liegt bei Einkommen zwischen 120’000 und 160’000 Franken. Bei einer Familie mit zwei Elternteilen und zwei Kindern entspricht diese Obergrenze einem Bruttoeinkommen von etwa 141'000 bis 184’000 Franken. Bei einem höheren massgebenden Einkommen besteht kein Anrecht mehr auf staatliche Unterstützung. Damit können potentiell von der Vorlage je nach Variantenwahl der Gemeinde 85 bis 93 Prozent der Familien im Kanton Solothurn profitieren. Die Einzelheiten, wie insbesondere die Abwicklung der Beitragsgesuche, wird der Regierungsrat separat in einer Verordnung regeln.

Die Gemeinden können über den Mindeststandard hinausgehen und eine zusätzliche finanzielle Unterstützung leisten. Einwohnerinnen und Einwohner, die von ihrer Gemeinde bereits heute Betreuungsgutscheine erhalten, können in Zukunft mit gleichen oder besseren Leistungen rechnen. Verbesserungen sind auch im Bereich der Kinder mit Behinderungen vorgesehen. Künftig sollen alle Eltern dieselben Tarife für die familienergänzende Kinderbetreuung bezahlen – unabhängig davon, ob sie ein Kind mit oder ohne Behinderungen haben.

Kanton beteiligt sich neu mit 20 Prozent an den Kosten

Die familienexterne Kinderbetreuung bleibt weiterhin im Verantwortungsbereich der Einwohnergemeinden. Sie klären den Bedarf ab, stellen das Angebot sicher, wählen innerhalb der kantonalen Rahmenbedingungen eine für sie passende Variante und tragen den Grossteil der staatlichen Unterstützung: zwischen 11,8 und 15,5 Millionen Franken pro Jahr (entspricht einem zusätzlichen Aufwand zwischen 3 und 6,7 Millionen gegenüber heute). Neu beteiligt sich der Kanton mit 20 Prozent. Die jährlichen Kosten des Kantons werden auf 2,9 bis 3,9 Millionen Franken geschätzt. Den grössten Teil übernehmen nach wie vor die Erziehungsberechtigten. Sie tragen zwischen 14,8 und 19,5 Millionen Franken der Kosten.

Die neue Regelung soll per 1. August 2025 in Kraft treten.

Weitere Informationen

Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Juni 2024. Alle Unterlagen sind unter so.ch/regierung/vernehmlassungen/ abrufbar.