Hintergrund: Mit der Teilrevision des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern 2024 und 2025 werden Bundesvorgaben und verschiedene parlamentarische Vorstösse umgesetzt. So werden unter anderem Vereine mit ideellem Zweck zukünftig auch von der Erbschaftssteuer und nicht nur von der Schenkungssteuer befreit. Weiter soll die Einkommenssteuer der natürlichen Personen automatisch indexiert werden und Gewinne von Vereinen, Stiftungen und übrigen juristischen Personen werden nicht besteuert, soweit diese die Grenze von 5'000 Franken nicht übersteigen, ebenso das Eigenkapital bis 200'000 Franken. Zudem sollen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, die seit mindestens fünf Jahren in Wohngemeinschaft leben, für die Belange der Erbschafts- und Schenkungssteuer neu der Steuerklasse 3 zugeteilt werden.
Die Finanzkommission (FIKO) unterstützt die vorgesehenen Anpassungen, stimmt zwei vorgesehenen Änderungen hingegen nicht zu. Einmal will sie die Erhöhung der Maximalabzüge für bezahlte Prämien aus den Lebensversicherungen, Kranken- und Unfallversicherung nicht in diese Vorlage aufnehmen. Die Erhöhung der Abzüge hätten Steuereinbussen von mindestens fünf Millionen Franken zur Folge. In Anbetracht der finanziellen Lage des Kantons und dem anstehenden Massnahmenplan soll die Erhöhung der Abzüge im Rahmen einer steuerlichen Gesamtbetrachtung zu einem späteren Zeitpunkt einfliessen. Dasselbe gilt für die vorgesehene Abschaffung der Ertragswertberechnung bei der Vermögenssteuer. Diese soll erst erfolgen, wenn für Familienunternehmen eine Lösung gefunden wurde, die sicherstellt, dass die wirtschaftliche Doppelbelastung bei den Vermögenssteuern nicht wesentlich erhöht wird und gegenüber den Nachbarkantonen wettbewerbsfähig bleit. Allen anderen Anpassungen stimmte die FIKO einstimmig zu.
Zustimmung Finanz- und Lastenausgleich
Die FIKO hat sich auch mit den Steuerungsgrössen im Finanz- und Lastenausgleich befasst. Sie stimmt der Vorlage einstimmig zu. Die Änderung, dass die Abschöpfungsquote im Disparitätenausgleich neu auf 36 Prozent (bisher: 37 Prozent) gesenkt werden soll, wird grossmehrheitlich unterstützt. Zudem stimmt die Finanzkommission grossmehrheitlich auch dem Leistungsauftrag 2025 bis 2028 an die Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW zu.