Die Wasserkraft ist für die erneuerbare Stromversorgung der Schweiz von zentraler Bedeutung. Dass nun auch Anlagen mit einer Leistung von weniger als 300 Kilowatt Investitionszuschuss für erhebliche Erneuerungen oder Erweiterungen erhalten, ist ein wichtiger Beitrag, um ökologisch sanierte Wasserkraftanlagen zu erhalten und weiterbetreiben zu können. Weitere Anpassungen betreffen die Energieetikette von elektrischen Geräten und die Vermarktung von erneuerbaren Strom. Ebenso werden die Zuständigkeiten für die zunehmend wichtigen Wasserstoffleitungen geregelt. Die Verordnungsänderungen sollen Mitte 2023 in Kraft gesetzt werden.
Der Regierungsrat begrüsst die geplanten Verordnungsänderungen und unterstützt die Massnahmen zur Stärkung der erneuerbaren Energieversorgung.