Medienmitteilung

Gesamtarbeitsvertrag: Solidaritätsbeiträge werden gesenkt

  • 04.07.2023

Der Solidaritätsbeitrag, den das Staatspersonal, die Lehrerschaft der kantonalen Schulen und der Volksschulen sowie die Mitarbeitenden der Solothurner Spitäler AG für den Vollzug und die Weiterentwicklung des Gesamtarbeitsvertrags entrichten, wird per 1. Januar 2024 von fünf auf vier Franken pro Monat gesenkt.

Hintergrund: Seit Einführung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) beträgt der Solidaritätsbeitrag, den alle dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden bezahlen, fünf Franken pro Monat. Die Solidaritätsbeiträge werden den Mitarbeitenden direkt vom Lohn abgezogen und von den Arbeitgebern an das Personalamt überwiesen. Dieses leitet die Beiträge wiederum an die Verhandlungsgemeinschaft der GAV-Vertragsverbände weiter.

Der Ertrag aus den Solidaritätsbeiträgen ist in den letzten Jahren spürbar angestiegen. Dies ist unter anderem auf die steigende Anzahl von Arbeitnehmenden zurückzuführen, welche zudem vermehrt in einem Teilzeitpensum tätig sind. Der durchschnittliche Gesamtaufwand der GAV-Personalverbände ist hingegen in den letzten Jahren – ausgenommen während der Corona-Pandemie – konstant geblieben. Dies bestätigte auch das im Jahr 2021 neu eingeführte, detaillierte Rechenschaftslegungsmodell.

Auf Antrag der GAV-Personalverbände hat die Gesamtarbeitsvertragskommission deshalb beschlossen, per 1. Januar 2024 eine Reduktion des monatlichen Solidaritätsbeitrags von fünf auf vier Franken vorzunehmen.

Diese Senkung erfolgt unter der Annahme, dass sich in den kommenden Jahren sowohl die Anzahl der Mitarbeitenden als auch der Aufwand der GAV-Verbände in etwa so wie im Jahr 2022 gestalten. Sollte der Gesamtaufwand in den kommenden Jahren deutlich zunehmen, haben sich die Verbände vorbehalten, wieder eine Erhöhung des Solidaritätsbeitrags zu beantragen