Die Einwohnergemeinden sind dafür zuständig, dass der Bevölkerung Alters- und Pflegeheime, Spitexleistungen und Tagesstätten zur Verfügung stehen. Die Gemeinden tragen die nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge und der Patientenbeteiligung verbleibenden Restkosten. Gemäss kantonalem Sozialgesetz legt der Regierungsrat die entsprechenden Höchsttaxen jeweils nach Anhörung der Einwohnergemeinden und der Branchenorganisationen fest. Die Institutionen und Spitexorganisationen haben dazu dem Kanton vorgängig ihre Kostenrechnungen einzureichen. Das aktuellste Rechnungsjahr umfasst das Jahr 2024.
Der Regierungsrat hat die Höchsttaxen im Bereich der Spitex für das Jahr 2026 genehmigt. Sie wurden zwischen dem Spitex Verband Kanton Solothurn und dem Verband Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) verhandelt. Zusätzlich zur Kostenentwicklung 2024 (+3.8 Prozent gemäss Kostenrechnungen der Spitexorganisationen) erfolgt eine Erhöhung von 3.00 Franken pro Stunde. Damit sollen die seit 2024 gestiegenen Kosten im Personalbereich gedeckt werden.
Im Heimbereich konnten sich die Gemeinschaft Solothurnischer Alters- und Pflegeheime und der VSEG auch nach einer vom Departement des Innern initiierten Einigungsverhandlung nicht finden. Der VSEG lehnte den Antrag des Branchenverbandes ab. Dieser forderte nebst dem Ausgleich der 2024 gestiegenen Kosten (+4.3 Prozent in der Pflege, +2.2 Prozent in der Hotellerie/Betreuung) zusätzlich einen Teuerungsausgleich von 1.5 Prozent sowie weitere Anpassungen, um eine bessere Kostendeckung zu gewähren. Der Regierungsrat anerkennt die gestiegenen Kosten im Heimbereich. Er hat die Taxen 2026 gestützt auf die Kostenrechnungen 2024 und ohne Berücksichtigung weiterer Ansprüche festgelegt.
Angesichts der steigenden Bedeutung von pflegenden Angehörigen führt der Regierungsrat ab 1. Januar 2026 eine separate Taxe für pflegende Angehörige ein. Bisher galten die Taxen unabhängig davon, ob die Pflege durch reguläres Personal oder durch angestellte Angehörige erbracht wurde. Weil bei Angehörigenpflege jedoch tiefere Kosten entstehen, etwa durch geringeren administrativen Aufwand oder wegfallende Wegzeiten, kommt neu ein tieferer Pflegekostenbeitrag zur Anwendung. Damit reduzieren sich die Kosten für die Gemeinden.