Medienmitteilung

Informations- und Datenschutzgesetz wird modernisiert

  • 17.11.2025

Das kantonale Datenschutzrecht muss wegen neuer europäischer Rechtsgrundlagen und aufgrund der technologischen Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte angepasst werden. Der Regierungsrat schickt eine Vorlage zur Änderung des Informations- und Datenschutzgesetzes in die Vernehmlassung.

Hintergrund: Das Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) regelt die amtliche Information der Bevölkerung, den Zugang zu amtlichen Dokumenten (Öffentlichkeitsprinzip) und den Datenschutz. Das InfoDG gilt für die Behörden des Kantons und der Gemeinden und ist seit 1. Januar 2003 in Kraft. 

Seither haben sich viele Lebensbereiche technologisch weiterentwickelt. Zudem hat die EU ihre Regelungen zum Datenschutz modernisiert. Zu nennen sind insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie die Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich des Strafrechts. Die Schweiz ist Teil des Schengen-Raumes und muss deshalb die Richtlinie umsetzen. Auf Bundesebene ist am 1. September 2023 ein neues Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft getreten, das den genannten Entwicklungen Rechnung trägt. 

Mit der in die Vernehmlassung geschickten Vorlage will der Regierungsrat in erster Linie die Anpassungen am InfoDG vornehmen, die sich aufgrund des übergeordneten Rechts sowie erheblich erklärter Vorstösse ergeben:

  • Die Behörden müssen neu eine Datenschutz-Folgenabschätzung für geplante Datenbearbeitungen erstellen, wenn ein hohes Risiko besteht, dass die Grundrechte der betroffenen Person verletzt werden. 

  • Unter der gleichen Voraussetzung müssen Verletzungen der Datensicherheit der bzw. dem Informations- und Datenschutzbeauftragten (IDSB) gemeldet werden. Betroffene sind nötigenfalls zu informieren (z. B. wenn Benutzerdaten inkl. Passwörter entwendet wurden).

  • Die bzw. der IDSB kann gegenüber einer Behörde bei Datenschutzverletzungen neu aufsichtsrechtliche Massnahmen ergreifen. Im Falle des Kantonsrats, des Regierungsrats, der Gerichte sowie der Staats- und der Jugendanwaltschaft haben diese Massnahmen lediglich Empfehlungscharakter.

  • Neu müssen die Strafverfolgungsbehörden sowie die Gerichte in Strafsachen als Anlaufstelle für Betroffene eine Datenschutzberaterin bzw. einen Datenschutzberater ernennen. 

  • Die Informationspflicht der Behörden wird präzisiert, insbesondere auch im Fall der automatisierten Einzelentscheidung. Um eine solche handelt es sich, wenn eine Entscheidung ohne Mitwirkung einer natürlichen Person erfolgt. Solche Entscheide sind entsprechend zu kennzeichnen und es kann grundsätzlich eine Überprüfung durch einen Menschen verlangt werden.

  • Das Verfahren der Zugangsgesuche zu amtlichen Dokumenten wird angepasst. Die jeweilige Behörde hat innert 30 Tagen eine Stellungnahme abzugeben – bei besonderem Aufwand kann die Frist um weitere 30 Tage verlängert werden. Damit wird der erheblich erklärte Auftrag Rémy Wyssmann (SVP) «Verschleppung von Zugangsgesuchen verhindern» umgesetzt.

  • Auch der erheblich erklärte Auftrag Rolf Sommer (SVP) «Offenlegung der Entschädigungen» wird umgesetzt. Dazu wird bestimmt, dass die Entschädigungen an die Mitglieder der Leitungs- und Aufsichtsorgane der sogenannten «mittelbaren Verwaltung» (z.B. Solothurnische Gebäudeversicherung, Ausgleichskasse Kanton Solothurn oder Solothurner Spitäler AG) jährlich veröffentlicht werden.

  • Schliesslich soll die Unabhängigkeit der bzw. des IDSB gestärkt werden, indem die Wahl durch den Kantonsrat ohne Wahlvorschlag des Regierungsrates erfolgt.

Die Vorlage hat beim Kanton personelle und finanzielle Auswirkungen: Insgesamt wird aufgrund einer groben Schätzung ein Mehrbedarf von ca. 320 bis 410 Stellenprozenten angenommen, was Mehrkosten von ca. 480'000 bis 615'000 Franken entspricht.

Die Vernehmlassung läuft bis am 17. Februar 2026.

Weitere Informationen

Link zu den laufenden Vernehmlassungen im Kanton: so.ch/regierung/vernehmlassungen/