Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2001 wird in der Schweiz die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhoben. Sie ersetzt die frühere pauschale Schwerverkehrsabgabe. Die LSVA gilt für Fahrzeuge zum Waren- und Personentransport, die mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen auf dem Strassennetz unterwegs sind. Davon ausgenommen waren bisher elektrisch angetriebene Fahrzeuge dieser Kategorie.
Sie sollen im Sinne des Verursacherprinzips neu ab 1. Januar 2031 ebenfalls abgabepflichtig werden. Der Bundesrat hat Mitte Februar eine Vernehmlassung zu seinen Vorschlägen gestartet. Die Vorlage sieht flankierende Massnahmen vor, um Investitionen in elektrisch angetriebene Fahrzeuge nicht zu gefährden. Zudem enthält die Vorlage auch Massnahmen zur Gewährleistung der Investitionssicherheit der Fahrzeughalter. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die heutige LSVA an ihre Grenzen stösst und einer Weiterentwicklung bedarf. Nur so könne die LSVA weiterhin ihre beiden Ziele erfüllen: die Verlagerungswirkung sowie die Deckung der Infrastrukturkosten und Kosten zulasten der Allgemeinheit, die dem Schwerverkehr zuzurechnen sind.
Der Solothurner Regierungsrat unterstützt vollumfänglich die vorgeschlagenen Änderungen zur Weiterentwicklung der LSVA. Er stimmt mit dem Bundesrat überein, dass Handlungsbedarf besteht. Die Integration der elektrisch angetriebenen Fahrzeuge ist im Hinblick auf die technologische Entwicklung dringend angezeigt. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass die Vorlage aus finanzpolitischer Sicht so austariert werden soll, damit keine finanziellen Einbussen bestehen.