Medienmitteilung

Ja zur kantonalen Unterstützung für das Stahlwerk Gerlafingen AG

  • 25.08.2025

Die kantonsrätliche Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) stimmt dem Verpflichtungskredit von 4,589 Mio. Franken zur Unterstützung der Stahl Gerlafingen AG zu. Damit soll ein Beitrag zur Stabilisierung des Unternehmens geleistet werden, das sowohl für die Region als auch für die ökologische Zukunft der Schweiz von grosser Bedeutung ist.

Hintergrund: Seit Jahren steigen die Strompreise in Europa stark an. Besonders energieintensive Industrien wie die Stahl- und Aluminiumproduktion sind davon betroffen. Der Bund hat deshalb eine befristete Teilentlastung der Netznutzungsgebühren ab Januar 2025 beschlossen. Diese Entlastung gilt nur für strategisch wichtige Werke. Voraussetzung dafür sind unter anderem eine Standortgarantie, die Erarbeitung eines Netto-Null-Planes bis Ende 2050 mit Einreichfrist bis 31. Dezember 2025 sowie Beschränkungen bei Bonuszahlungen und Gewinnausschüttungen. Auf dieser Basis hat die Stahl Gerlafingen AG beim Regierungsrat Anfang Mai ein Gesuch um Finanzhilfe eingereicht.

Der Bund stellt eine Reduktion der Netznutzungsgebühren in der Höhe von 9,178 Mio. Franken in Aussicht. Allerdings kann die volle Entlastung für Stahl Gerlafingen nur durch den zusätzlichen kantonalen Beitrag von 4,589 Mio. Franken ausgelöst werden. Die Gesamtunterstützung beläuft sich somit auf rund 13,5 Millionen Franken.

Die UMBAWIKO stimmt dem vom Regierungsrat beantragten Verpflichtungs-kredit von rund 4,5 Mio. Franken mehrheitlich zu. 

Der Verpflichtungskredit soll in der November-Session des Kantonsrates behandelt werden. Lehnt das Parlament den Kredit ab, oder sollte das fakultative Referendum ergriffen werden und es käme zu einem negativen Volksentscheid, dann würde die gesamte Unterstützung für das Stahlwerk Gerlafingen wegfallen. In diesem Fall ginge nicht nur der kantonale Beitrag verloren, sondern auch die Entlastung von den Netznutzungsgebühren durch den Bund.