Hintergrund: Aufgrund der herausfordernden wirtschaftlichen Situation der Stahl Gerlafingen AG steht der Kanton Solothurn seit Herbst 2024 in engem Kontakt mit dem Unternehmen. Dabei wurden verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung des Stahlwerks diskutiert, unter anderem ein Landerwerb durch den Kanton.
Nach umfassenden Abklärungen, einer entsprechenden Sorgfaltsprüfung (Due Diligence) und intensiven Verhandlungen, haben sich die beiden Parteien nun geeinigt. Der Kanton Solothurn erwirbt von der Stahl Gerlafingen AG zwei zusammenhängende Grundstücke im Umfang von rund 105’000m². Das Land ist der Industriezone 1 zugeteilt, welche Industrie-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sowie betriebsnotwendiges Wohnen zulässt.
Der Regierungsrat hat sich aus strategischen Überlegungen für den Kauf der 105’000m² Land entschieden. Der Kanton Solothurn übernimmt so zwei attraktive Grundstücke an zentraler Lage im Mittelland in sein Portfolio. Es handelt sich dabei um eine Win-Win-Situation sowohl für den Kanton als auch für die Stahl Gerlafingen AG.
Der Kauf erfolgt ins Finanzvermögen des Kantons, darüber entscheidet der Regierungsrat, wie gesetzlich vorgesehen, in eigener Kompetenz. Ziel ist es , das Land weiterzuverkaufen. Weitere Details können dazu zurzeit nicht bekannt gegeben werden.
Die Stahl Gerlafingen AG steht seit längerer Zeit vor der grossen Herausforderung, trotz stark gestiegener Energiepreise und hoher Netzentgelte die Produktion aufrechtzuerhalten. Für den Kanton Solothurn ist die Stahl Gerlafingen AG als Produktionsstandort wichtig. Sie ist systemrelevant für die ganze Schweiz - in Bezug auf die Versorgungssicherheit, das Recycling und die Kreislaufwirtschaft von Stahl.
Unter der Führung des Volkswirtschaftsdepartementes (VWD) hat deshalb eine departementsübergreifende Task-Force mit Vertretenden des VWD, des Finanzdepartementes und des Bau- und Justizdepartementes seit Herbst 2024 intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und dabei zahlreiche Gespräche mit den Eigentümern der Stahl Gerlafingen AG geführt.