Die Sprachkenntnisse von Kindern sind entscheidend für den Schulerfolg. Um die Chancengleichheit zu erhöhen, ist im Kanton Solothurn per 1. August 2024 die neue Regelung zur frühen Sprachförderung in Kraft getreten. Bei allen Kindern werden 18 Monate vor ihrem Kindergarteneintritt die deutschen Sprachkenntnisse erhoben. Kinder mit einem Förderbedarf können im Jahr vor dem Kindergarten an einem Sprachförderangebot (Kindertagesstätte oder Spielgruppe) teilnehmen. Für die Erhebung der Deutschkenntnisse und die Bereitstellung geeigneter Sprachförderangebote sind die Einwohnergemeinden zuständig.
Unterstützungsbeiträge an Gemeinden und weitere Akteure
Der Kanton beteiligt sich im Jahr 2026 erstmals an den Kosten für die Qualitätsentwicklung in der frühen Sprachförderung. Damit soll die Wirkung der frühen Sprachförderung erhöht werden. Das Amt für Gesellschaft und Soziales hat hierfür zwei Schwerpunkte festgelegt: «Stärkung der Spielgruppen» und «Sensibilisierung von Akteuren». Zehn Projekte erhalten Beiträge von insgesamt 148'424 Franken. Finanziell unterstützt werden Einwohnergemeinden, Weiterbildungsinstitutionen, Anbietende von Sprachförderangeboten und andere Akteure im Bereich der frühen Förderung. Zum Beispiel können zwölf Fachpersonen von Spielgruppen kostenlos ein Sprachfördercoaching der Pädagogischen Hochschule St. Gallen in Anspruch nehmen. Die Einwohnergemeinde Luterbach organisiert einen Vernetzungsanlass für die lokalen Fachpersonen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Vorschul- und Bildungsbereich. Und die Einwohnergemeinde Hägendorf stärkt die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren im Vorschulbereich, indem die Kooperation zwischen Spielgruppe und Bibliothek gezielt verbessert wird.
Auch für das Jahr 2027 wird der Kanton Solothurn wieder Projekte und Massnahmen mitfinanzieren. Der Gesuchsprozess hierfür findet im Frühjahr 2026 statt.
Weitere Informationen