Medienmitteilung

Kanton verlangt weiterhin Übernahme der Testkosten durch den Bund

  • 09.05.2022

Der Kanton Solothurn lehnt es klar ab, vom Bund für die Aufrechterhaltung eines Testangebots verpflichtet zu werden, ohne dass der Bund die Kosten dafür übernimmt. Die weiteren Änderungsvorschläge im Covid-19-Gesetz unterstützt der Regierungsrat.

Trotz Stabilisierung der Situation ist davon auszugehen, dass das Infektionsgeschehen weltweit bedeutsam bleiben wird und sich die Gesellschaft auf einen längerfristigen Umgang mit dem Virus einstellen muss. Die meisten Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes sind jedoch bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Der Bund möchte daher sicherstellen, dass ausgewählte Handlungskompetenzen des Bundes auch über das Jahr 2022 hinaus gültig bleiben. Die Kantone wurden in der Konsultation zur Änderung des Covid-19-Gesetzes gebeten, zu den geplanten Änderungen und Verlängerungen in den Themen Gesundheitsbereich, Arbeitnehmerschutz, Ausländer- und Asylbereich sowie Grenzschliessungen Stellung zu nehmen.

Der Kanton Solothurn begrüsst die Verlängerung der Handlungskompetenzen des Bundes über das Jahr 2022 hinaus, lehnt jedoch die vorgeschlagenen Änderungen beim Testen klar ab.

Kanton fordert, dass der Bund sich weiterhin an den Testkosten beteiligt

Der einfache Zugang zum Testen muss weiterhin sichergestellt sein, damit ein neuer Infektionsausbruch frühzeitig erkannt und die vulnerablen Personen geschützt werden können. Das bisherige System hat sich schweizweit bewährt und soll weitergeführt werden. Der Regierungsrat hält es für stossend, dass der Bund die Kantone verpflichten will, ein ausreichendes Testangebot zu gewährleisten, ohne sich weiterhin an den Testkosten zu beteiligen. Im Jahre 2021 hat der Kanton Solothurn im Bereich Testen Bundesbeiträge in der Höhe von 6 Millionen Franken erhalten. Ein Wegfall wäre für den Kanton eine grosse finanzielle Zusatzlast.

Auch aus Umsetzungssicht lehnt der Regierungsrat die vorgeschlagene Änderung ab. Wenn jeder Kanton das Angebot und die Vergütung selbst definieren muss, führt dies zu regionalen bzw. kantonalen Unterschieden. Zudem bleiben viele organisatorische Fragen mit diesem Änderungsvorschlag unklar.