Medienmitteilung

KANTONSRAT - Finanzkommission behandelt erneut Anträge zum Steuergesetz

  • 05.03.2020

Die kantonsrätliche Finanzkommission unterstützt die Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen. Sie befürwortet einen entsprechenden Auftrag der Fraktion SP/junge SP, allerdings mit abgeändertem Wortlaut

Die Finanzkommission behandelte einerseits den Auftrag «Überprüfung des Zentrumlastenausgleichs im kantonalen Finanz- und Lastenausgleich und andererseits den Auftrag «substantielle Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen». Bei diesem Auftrag beantragt die Finanzkommission dem Kantonsrat mit einer Gegenstimme, diesen erheblich zu erklären. Dies allerdings mit dem gleichen Wortlaut wie der dringliche Auftrag der Finanzkommission, der im Dezember 2019 vom Kantonsrat bereits mit 90 Ja-Stimmen überwiesen wurde («Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsrat im Jahr 2020 eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, die eine weitere Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen vorsieht»). Der Regierungsrat schlug vor, den unveränderten Auftragstext erheblich zu erklären.

Überprüfung des Zentrumslastenausgleichs
Mit dem Auftrag «Überprüfung des Zentrumslastenausgleichs im kantonalen Finanz- und Lastenausgleich» verlangt die SP-Fraktion eine tiefgreifende Überprüfung. Dem Kantonsrat sollen eine oder mehrere Varianten zur heutigen Systematik, Methodik und Dotierung vorgelegt werden. Eine Minderheit der Finanzkommission war der Ansicht, dass die im September 2019 in die Wege geleitete Überprüfung für die Neubeurteilung genügen sollte. Eine Mehrheit ist jedoch der Meinung, dass mit der Erfassung der Benutzerzahlen keine grundlegend neuen Erkenntnisse vorliegen werden. Der Fächer soll deshalb breit geöffnet werden und anhand von Varianten muss allenfalls auch eine andere Methodik ins Auge gefasst werden. So könnten weitere pendente Aufträge mit Stossrichtung Zentrumslasten einbezogen werden.

Einführung eTax
Im Weiteren hat die Finanzkommission sich über die ersten Erfahrungen im Zusammenhang mit der Einführung von eTax informieren lassen. Thomas Fischer, Chef Steueramt, zeigte auf, dass die Inbetriebnahme im Januar technisch reibungslos erfolgte und die verschiedenen Informationen von der Presse und in den Social Media gut aufgenommen wurden. Rund 1/6 aller Steuerpflichtigen haben ein Login bezogen und knapp 7'000 Steuererklärungen sind bereits erfolgreich online eingereicht worden. Über weitere Auswirkungen kann zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch kein Fazit gezogen werden. Die Umstellung zur webbasierten Applikation bedarf zwar, wie bei vielen Software-Wechseln einer Eingewöhnung, im Grossen und Ganzen sind die Rückmeldungen jedoch positiv. Dazu trägt sicher auch die Hotline bei, die unkompliziert und rasch auf Anliegen reagiert. Die Finanzkommission nahm zur Kenntnis, dass aufgrund der Kosten von rund 1 Mio. Franken darauf verzichtet wurde, dass neben dem webbasierten eTax auch mit einer desktopbasierten Version gearbeitet werden kann; die bisherige Version von Dr. Tax (SolothurnTax) wird daher vom Kanton nicht mehr gratis zur Verfügung gestellt.