Medienmitteilung

Kantonsweite frühe Sprachförderung startet im August

  • 11.06.2024

Alle Kinder mit einem Bedarf werden künftig vor dem Eintritt in den Kindergarten ein Sprachförderangebot besuchen können. Dies erhöht die Chancengleichheit im Kanton Solothurn. Der Regierungsrat hat die detaillierten Bestimmungen mit einer Änderung der Sozialverordnung beschlossen. Die Gemeinden haben nun zwei Jahre Zeit, ein Angebot der frühen Sprachförderung bereitzustellen.

Wenn Kinder Schwierigkeiten mit der Unterrichtssprache haben, können sie wichtige Lerninhalte verpassen. Um die Chancengleichheit zu verbessern, hat der Kantonsrat im November 2023 die Einführung der frühen Sprachförderung im Kanton Solothurn verabschiedet. Mit der Änderung der Sozialverordnung hat der Regierungsrat nun die entsprechenden Ausführungsbestimmungen beschlossen. Verordnung und Gesetz treten per 1. August 2024 in Kraft.

Mit der Vorlage werden die Sprachkompetenzen von Kindern mit einem Förderbedarf in Deutsch spezifisch aufgebaut und gestärkt. Die Gemeinden sind künftig verpflichtet, eine vorschulische Sprachförderung anzubieten. Sie ermitteln mit einem Fragebogen die Deutschkenntnisse aller Kinder 18 Monate vor Kindergarteneintritt. Der Fragebogen wird in digitaler Form vom Kanton bereitgestellt.

Die Gemeinden müssen für Kinder mit Sprachförderbedarf ein Angebot der frühen Sprachförderung an zwei Halbtagen pro Woche zur Verfügung stellen. Dafür werden Spielgruppen und Kindertagesstätten genutzt. Die Kinder bauen auf diese Weise im Alltag ihre Sprachkompetenzen aus, im Austausch mit den Fachpersonen und den anderen Kindern. 

Die Gemeinden können bestimmen, ob sie Kinder mit einem Förderbedarf zum Besuch des Sprachförderangebots verpflichten oder eine Empfehlung aussprechen. Einige Gemeinden sind schon jetzt sehr aktiv in der frühen Sprachförderung. Andere werden nun die Umsetzung regeln und haben hierzu eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Der Kanton unterstützt sie bei ihren Arbeiten. Spätestens ab dem 1. August 2026 müssen alle Gemeinden die frühe Sprachförderung anbieten.

Finanzierung durch Kanton, Gemeinden und Eltern

Grundsätzlich tragen die Gemeinden die Kosten für das Sprachförderangebot. In den Gemeinden, in denen der Besuch des Angebots für Kinder mit Förderbedarf obligatorisch erklärt wird, ist dies für die betroffenen Eltern kostenlos. Wenn der Besuch eines Sprachförderangebots freiwillig ist, kann die Gemeinde von den Eltern einen Beitrag gemäss ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit verlangen.

Der Kanton finanziert den Fragebogen zur Erhebung der Deutschkenntnisse sowie die Auswertung der Daten. Ausserdem beteiligt er sich an den Kosten für die Qualitätsentwicklung. Nach drei Jahren evaluiert der Kanton das Modell bezüglich Qualität und Wirksamkeit.