Das eidgenössische Parlament hat den Bundesrat beauftragt, die Festsetzung der Tarife bei Laboranalysen anzupassen. Künftig sollen diese Tarife nicht mehr vom Eidgenössischen Department des Innern in der Analysenliste festgesetzt, sondern zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt werden. In der Analysenliste sind alle Laboranalysen im Zusammenhang mit ambulanten Behandlungen aufgeführt, deren Kosten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden.
Der Regierungsrat lehnt in seiner Vernehmlassungsantwort die dazu vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung ab. Nach Ansicht des Regierungsrats können die Ziele Innovationsförderung, Vereinheitlichung der Tarife sowie deren rasche Anpassung mit der vorgeschlagenen Änderung nicht erreicht werden. Vielmehr ist zu befürchten, dass die Änderung bei allen involvierten Parteien (Bund, Kantone, Krankenversicherer, Leistungserbringer) zu einem relevanten Mehraufwand führt, welcher in keinem Verhältnis zu möglichen Kosteneinsparungen steht.
Anstelle der Gesetzesänderung soll der Bund die bereits in Gang gesetzte Revision der Analyseliste möglichst rasch vorantreiben und die damit geplanten Tarifanpassungen noch vor 2025 in Kraft setzen.