Medienmitteilung

Liegenschaft Bielstrasse Solothurn – weiteres Vorgehen

  • 19.02.2025

Der Kauf der Liegenschaft an der Bielstrasse 3 soll möglichst zeitnah dem Kantonsrat vorgelegt und anschliessend zur Volksabstimmung gebracht werden. Der Regierungsrat hat dazu an seiner ersten Sitzung nach den Sportferien die weiteren Schritte festgelegt.

Hintergrund: Im Juni 2023 hatte der Kanton in der Stadt Solothurn die direkt an das Amthaus 1 grenzende Liegenschaft von der damaligen Credit Suisse als strategische Reserve und Finanzanlage erworben. Der Kauf erfolgte nach sorgfältiger Beurteilung aus dem Finanzvermögen, das heisst in der Kompetenz des Regierungsrates, und wurde am 16. Juni 2023 öffentlich kommuniziert. Im Januar dieses Jahres kam das Bundesgericht in seiner Beurteilung des Kaufs zu einem anderen Schluss als seinerzeit der Regierungsrat: Aus Sicht des Bundesgerichts hätte der Kauf über das Verwaltungsvermögen abgewickelt und dem Kantonsrat und der Stimmbevölkerung zuerst vorgelegt werden müssen. 

Der Regierungsrat nimmt die Beurteilung des Bundesgerichts zur Kenntnis und setzt diese um. Er hat umgehend die Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage in Auftrag gegeben. Möglichst rasch soll in einem ersten Schritt der Kantonsrat und in einem weiteren Schritt die Stimmbevölkerung über den Kauf entscheiden können.

Im Zusammenhang mit dem Kauf der Liegenschaft an der Bielstrasse 3 legt der Regierungsrat insbesondere Wert auf folgende zwei Punkte:

  • Der Kanton hat mit dem Kauf der Liegenschaft an der Bielstrasse 3 und der nun vorliegenden Beurteilung des Bundesgerichts kein Geld verloren. Im Gegenteil: Der Kaufpreis von 5,2 Millionen Franken ist nachhaltig investiert. Die Liegenschaft ist grösstenteils vermietet und wirft eine Rendite ab.
  • Von Beginn an war klar, sollte der Kanton diese Liegenschaft dereinst tatsächlich mehrheitlich für eigene Bedürfnisse nutzen, müsste diese vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen überführt werden. Dies hätte auf jeden Fall einen Beschluss des Kantonsrates und eine Volksabstimmung zur Folge gehabt. Die Volksrechte waren somit immer gewahrt.

Ziel des Regierungsrates ist es, die Vorlage über den Kauf der Liegenschaft an der Bielstrasse 3 nun so vorzubereiten, dass eine Beschlussfassung im Kantonsrat vor den Sommerferien möglich ist und die erforderliche Volksabstimmung noch in diesem Jahr durchgeführt werden kann. Bis zum Entscheid des Kantonsrates und einer allfälligen Volksabstimmung gilt der Status quo.