Nachdem bereits im Februar ein erstes Treffen zwischen der Standortgemeinde Däniken und den neun Anrainergemeinden Dulliken, Gretzenbach, Lostorf, Niedergösgen, Obergösgen, Schönenwerd, Starrkirch-Wil, Stüsslingen und Winznau unter Vermittlung des Kantons stattgefunden hatte, fand kürzlich ein zweites solches Treffen statt.
An diesem Treffen im Mai zeigte sich nun, dass sowohl die aktualisierte Modellrechnung als auch die vom Kanton eingebrachte Kompromissvariante zu keinem Durchbruch im Konflikt um die Verteilung der KKG-Steuergelder führte.
Die von Regierungsrätin und Gemeindedirektorin Brigit Wyss zusammen mit dem Amt für Gemeinden geführten Vermittlungsgespräche sind daher beendet worden. Beide Parteien werden nun je unabhängig über ihr weiteres Vorgehen befinden. Die Vermittlungsbemühungen durch den Kanton werden von beiden Parteien ausdrücklich verdankt.
Hintergrund
Mit Schreiben vom 20. Januar 2017 hat die Standortgemeinde Däniken allen neun Anrainergemeinden auf den 31. Dezember 2019 die Zusatzvereinbarung gekündigt, welche an die Wasserkonzession und den Teilungsvertrag gekoppelt war. Als Grund verweis sie unter anderem auf die «kompensatorische Wirkung», welcher der im Jahr 2016 im Kanton Solothurn neu eingeführte innerkantonale Finanz- und Lastenausgleich habe.
Die neun Anrainergemeinden sehen dies nicht so und verlangen, eine (rückwirkende) Reaktivierung dieses Steuerverteilers von Däniken, da der neue Finanz- und Lastenausgleich den Steuerausfall nicht kompensiert. In diesem Zusammenhang bat Däniken den Kanton um eine Vermittlung (Mediation). Eine erste Sitzung dazu fand im Februar 2025 statt, eine zweite Folgesitzung am 21. Mai 2025.