Die Kantone sorgen für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung. Sie erlassen dazu eine Spitalliste mit inner- und ausserkantonalen Spitälern und Kliniken für drei Bereiche: Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie. Auf der Spitalliste sind alle Einrichtungen aufgeführt, die erforderlich sind, um die Behandlung der Bevölkerung zu sichern. Bei der Auswahl dieser Einrichtungen beachten die Kantone insbesondere die Wirtschaftlichkeit und die Qualität der Leistungserbringung. Spitäler und Klinken auf einer Spitalliste sind verpflichtet, alle versicherten Personen mit Wohnsitz im Kanton Solothurn aufzunehmen. Zudem ist die volle Kostenübernahme der Behandlungen durch die Krankenversicherer (45 Prozent) und den Kanton (55 Prozent) sichergestellt.
Zunehmender Bedarf nach Rehabilitation
Rehabilitation ermöglicht den Weg zurück in den Alltag nach einem Unfall, einer Operation oder einer schweren Krankheit. Wegen der immer kürzeren Spitalaufenthalte ist die Nachfrage nach stationären Rehabilitationsleistungen in den vergangenen Jahren gestiegen. Das Gesundheitsamt hat deshalb die entsprechende Spitalliste grundlegend überarbeitet und erweitert. Sie tritt am 1. Juli 2025 in Kraft. Mit der neuen Spitalliste erhält die Solothurner Bevölkerung mehr Behandlungsplätze in der stationären Rehabilitation. Die neue Liste umfasst zusätzliche Kliniken, die das Angebot in diversen Bereichen wie beispielsweise in der neurologischen oder in der muskuloskelettalen Rehabilitation erweitern und damit die Behandlungskette für die Patientinnen und Patienten optimieren. Der Solothurner Bevölkerung stehen künftig 11 Institutionen an 14 Standorten in den Kantonen Aargau, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Luzern zur Verfügung.
Als Grundlage für die neue Spitalliste diente eine gemeinsam von den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn erarbeitete Planungssystematik. Dadurch werden die interkantonale Koordination erleichtert und Effizienzgewinne für die Spitäler und Kliniken ermöglicht.