Die heutige Bauarbeitenverordnung (Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten) ist seit dem 1. Januar 2006 in Kraft. Der Stand der Technik hat sich wesentlich weiterentwickelt und einige Anforderungen sind in europäischen Normen geregelt worden. Ausserdem haben Erfahrungen bei der Umsetzung gezeigt, dass gewisse Punkte, bspw. Absturzhöhe, Gerüste, u.a.m. zu wenig präzis formuliert sind und deshalb zu Schwierigkeiten und Verunsicherungen in der Vollzugspraxis führen.
Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagene Revision. Die Bestimmungen werden dem heutigen Stand der Technik sowie der Praxis angepasst und Widersprüche zu verschiedenen Regelwerken beseitigt. Dadurch wird Klarheit für die Vollzugsorgane und Rechtssicherheit geschaffen.