Medienmitteilung

Nachhaltige Sanierungsverfahren für Privatpersonen befürwortet

  • 20.09.2022

Mit einer Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs sollen nachhaltige Sanierungsmöglichkeiten für hochverschuldete und mittellose Privatpersonen eingeführt werden. Der Regierungsrat begrüsst die Stossrichtung des Bundes.

Das Schweizer Recht bietet hoch verschuldeten und mittellosen Privatpersonen keine Möglichkeit, ihre Finanzen nachhaltig zu sanieren – im Unterschied zu den meisten anderen westlichen Rechtsordnungen. Die durch den Bund vorgesehene Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) schafft im Bereich der Sanierungsverfahren für natürliche Personen die Grundlage für die Einführung zweier neuer Instrumente: Zum einen sollen gezielte Vereinfachungen das heute bestehende Nachlassverfahren verschlanken und dadurch – ohne Nachteile für die Gläubiger – den Abschluss eines Nachlassvertrages kostengünstiger machen. Zum anderen soll ein eigentliches Sanierungsverfahren mit einer abschliessenden Restschuldbefreiung denjenigen Privatpersonen zur Verfügung stehen, für welche keine Aussicht auf das Zustandekommen eines Nachlassvertrages besteht.

Der Regierungsrat erachtet eine Revision der Verfahren zur Schuldensanierung als dringend notwendig und begrüsst die Stossrichtung des Bundes. Damit sollen den betroffenen Personen neue Perspektiven eröffnet werden, welche sie zur Bereinigung ihrer finanziellen Probleme motivieren können. Neben der Entlastung für die Schuldner kann davon auch ein positiver Effekt auf die Volkswirtschaft und die Gesellschaft erwartet werden.