Hintergrund: Im April 2021 hat der Bundesrat entschieden, die Vernehmlassung für die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs der elektronischen Stimmabgabe zu eröffnen. Für die Neuausrichtung soll die Verordnung über die politischen Rechte (VPR) teilrevidiert und die Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) einer Totalrevision unterzogen werden. Ziel ist eine neue, stabile Grundlage für den E-Voting-Versuchsbetrieb.
Mit dem vorliegenden Revisionsentwurf werden die von Bund und Kantonen erarbeiteten Massnahmen in den Rechtsgrundlagen des Bundes abgebildet und die Lehren aus der bisherigen Versuchsphase gezogen. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn begrüsst den Zeitpunkt, die Stossrichtung und die Zielsetzungen, die der Neuausrichtung des Versuchsbetriebs zur elektronischen Stimmabgabe zugrundeliegen.
Zuständigkeiten und Finanzierung klar regeln
Um zukünftig wieder Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe aufnehmen zu können, sind eine klare Aufteilung der Zuständigkeiten insbesondere zwischen dem Bund und den Kantonen, klar definierte Rollen und Verantwortlichkeiten so wie die Finanzierung zentral. Die Weiterentwicklung können die Kantone nicht alleine finanzieren. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes ist dabei unerlässlich. Auch künftig ist es wichtig, dass den Kantonen der erforderliche Handlungsspielraum belassen wird, ob, wann und für wen sie E-Voting anbieten wollen.
Sicherheit steht über allem
Dem Aspekt der Sicherheit soll weiterhin höchste Priorität beigemessen werden. Dieser ist zentral für das Vertrauen und damit für den Erfolg der Umsetzung von E-Voting. Dass die Anforderungen präzisiert werden und zukünftig nur noch vollständig verifizierbare Systeme zugelassen werden sollen, geht in die richtige Richtung. E-Voting-Systeme sollen zukünftig von unabhängigen Experten im Auftrag des Bundes überprüft werden, was der Regierungsrat als sinnvoll erachtet. Auch die geplanten Massnahmen zur Stärkung der Transparenz werden begrüsst.
Ausgangslage
Zwischen 2010 und 2015 konnten die Auslandschweizer im Kanton Solothurn elektronisch abstimmen. Nach dem negativen Entscheid des Bundesrates im August 2015 zum Einsatz des eingesetzten E-Voting-Systems anlässlich der Wahlen 2015 haben sich die Staatsschreiber der betroffenen neun Kantone entschieden, das eingesetzte E-Voting-System nicht weiter zu betreiben. Das Gesuch wurde vom Bundesrat aufgrund einer festgestellten Lücke beim Schutz des Stimmgeheimnisses abgelehnt. Seit 2015 bietet der Kanton Solothurn kein E-Voting für Auslandschweizer mehr an und verfolgt die politischen und technischen Diskussionen in den anderen Kantonen und auf eidgenössischer Ebene. Bis Anfang 2019 wurde E-Voting in zehn Kantonen angeboten. Den Kantonen standen zwei E-Voting-Systeme zur Auswahl: das System des Kantons Genf sowie jenes der Schweizerischen Post. Der Kanton Genf hat sein System im Juni 2019 eingestellt. Im Juli 2019 hat die Post bekannt gegeben, dass auch ihr individuell verifizierbares System nicht mehr angeboten wird. Die Post plant ein neues System. Somit ist E-Voting in der Schweiz ist seit Juli 2019 nicht mehr möglich, da kein E-Voting-System zur Verfügung steht. Im April 2021 hat der Bundesrat entschieden, das Vernehmlassungsverfahren für die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs der elektronischen Stimmabgabe zu eröffnen. Die Verordnung über die politischen Rechte (VPR) wird einer Teilrevision unterzogen und die Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) wird totalrevidiert. Damit soll eine neue, stabile Grundlage für den E-Voting-Versuchsbetrieb geschaffen werden.