Medienmitteilung

Personalrecht: Spezialkommission nimmt die Arbeit auf

  • 25.11.2025

Anlässlich der November-Session des Kantonsrats hat sich die Spezialkommission zur Vorbereitung der Totalrevision des Personalrechts konstituiert. Damit ist das Gremium bestellt, das von Seiten des Parlaments bei der Erarbeitung des Personalrechts federführend sein wird.

Am 23. Juni 2025 hat der Regierungsrat bekannt gegeben, das Personalrecht neu ordnen zu wollen. Er hat hierzu den bestehenden Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gekündigt, um so den Weg freizumachen, eine Personalgesetzgebung für alle öffentlich-rechtlichen Angestellten des Kantons Solothurn entstehen zu lassen. 

Weil dem Kantonsrat als gesetzgebende Behörde bei der Ausarbeitung des neuen Personalrechts eine Schlüsselrolle zukommt, hat die Ratsleitung in der Juli-Session entschieden, hierzu eine Spezialkommission einzusetzen. Die Mitglieder wurden in der September-Session gewählt. Die Kommission konstituierte sich in der November-Session. Darin sind alle Fraktionen nach dem gleichen Verteilschlüssel wie bei den Sachkommissionen vertreten.

Als erster Akt wählte die 15-köpfige Spezialkommission Karin Kissling (Die Mitte, Wolfwil) zu ihrer Präsidentin. Die 51-jährige Kantonsrätin und ausgebildete Rechtsanwältin und Notarin bringt politische Erfahrung wie auch fundierte Rechtskenntnisse für das Amt mit.

Weiter wählte die Kommission Stephanie Ritschard (SVP, Riedholz) und Nadine Vögeli (SP, Hägendorf) als Vizepräsidentinnen. Damit ist das Präsidium der Spezialkommission politisch breit abgestützt, bestehend aus Vertreterinnen von SP, Die Mitte und SVP. 

An der konstituierenden Sitzung liess sich die Kommission erläutern, wie die Verfahren und der Gesamtprozess zur Erarbeitung einer neuen Personalrechtsgesetzgebung aussehen, welche Stellung das Parlament dabei einnimmt und welche Vorgehens- und Arbeitsweisen für eine Spezialkommission in Frage kommen. Ebenfalls erläuterte der zuständige Regierungsrat Peter Hodel die Gründe, die zur Kündigung des GAV geführt haben, und beantwortete erste Fragen aus der Kommission.

Als nächstes wird die Kommission verschiedene organisatorische Vorentscheide treffen: So geht es darum, in einer thematischen Roadmap festzulegen, welche Themenbereiche in welcher Reihenfolge angegangen werden sollen. Dabei wird die Kommission auch festlegen, wie die Mitwirkung der Betroffenen und der Einbezug der jeweiligen Interessensverbände aussieht. Hierzu werden die verschiedenen Interessensgruppierungen und betroffenen Kreise kontaktiert. 

Die Breite und Tiefe der Materie bringt es mit sich, dass nicht sofort inhaltliche Grundentscheide zum Personalrecht getroffen werden. Vielmehr ist es notwendig, eine umfassende Auslegeordnung zu machen. Es müssen die notwendigen Entscheidungsgrundlagen erarbeitet werden. Dabei gilt es, alle vorhandenen Positionen zu den jeweiligen Fragestellungen zu ermitteln. Zudem soll eine adäquate Mitwirkung der betroffenen Kreise gewährleistet werden.