Für die Umsetzung der Pflegeinitiative resp. des Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege hat der Bundesrat am 23. August 2023 die konkreten Bestimmungen in die Vernehmlassung geschickt. Der Regierungsrat begrüsst die grundsätzliche Stossrichtung, erachtet aber das vorgeschlagene Ausführungsrecht als zu kompliziert und restriktiv. So lehnt der Regierungsrat die vorgesehene Abstufung der Bundesbeiträge für die Ausbildung zur Pflegefachperson ab. Stattdessen fordert er einen gleichbleibenden Beitrag über die gesamte Laufzeit des Gesetzes, sprich über acht Jahre. Ebenso lehnt der Regierungsrat umfangreiche, einzelfallbezogene Gesuchsprüfungen ab. Solche Hürden könnten Interessierte davon abhalten, eine entsprechende Ausbildung in Angriff zu nehmen. Zudem verursachen sie administrativen Aufwand für die Kantone.
Des Weiteren ist der Regierungsrat der Ansicht, dass sich künftig schweizweit alle Spitex-Organisationen an der Ausbildung von Pflegefachpersonen HF und FH beteiligen sollen. Im Kanton Solothurn ist dies bereits seit längerem der Fall.
Das Ziel der Stärkung der beruflichen Autonomie von Pflegefachpersonen kann mit dem geplanten Ausführungsrecht nicht erreicht werden. Der Regierungsrat fordert deshalb eine Anpassung der entsprechenden Bestimmungen. Weiter ist er der Ansicht, dass die bereits bestehenden Voraussetzungen für die Zulassung von Pflegefachpersonen HF und FH ausreichen, um eine qualitativ hochstehende Pflege zu gewährleisten. Deshalb sollen keine zusätzlichen Anforderungen definiert werden.
Der Regierungsrat ersucht den Bund, bei der Ausgestaltung der Bundesbeiträge rasch Klarheit zu schaffen. So kann der bereits laufende Gesetzgebungsprozess im Kanton Solothurn zur Umsetzung der Pflegeinitiative weiter vorangetrieben werden. Der Regierungsrat hat seine Pläne für ein Massnahmenpaket im Umfang von rund 35 Millionen Franken im April 2023 in die Vernehmlassung gegeben. Er wird die entsprechende Botschaft demnächst an den Kantonsrat überweisen.