Hintergrund: Mit den in den vergangenen Jahren neu entwickelten gentechnischen Verfahren kann genetisches Material gezielt und ohne das dauerhafte Einpflanzen von artfremden Genen verändert werden. In der Pflanzenzüchtung werden diese Verfahren als neue Züchtungstechnologien bezeichnet. Forscherinnen und Forscher schreiben diesen grosses Potenzial zu, um zum Beispiel Nutzpflanzen widerstandsfähiger gegenüber Krankheiten oder Wasserknappheit zu machen. Gemäss den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen fallen die neuen Züchtungstechnologien allerdings unter das Gentechnik-Moratorium. Dieses wurde erst gerade von National- und Ständerat bis ins Jahr 2030 verlängert.
Um das Potenzial der neuen Züchtungstechnologien dennoch nutzbar zu machen, will der Bundesrat diese in einem separaten Züchtungstechnologiengesetz regeln. In seiner Stellungnahme zum entsprechenden Gesetzesentwurf im Rahmen der Vernehmlassung begrüsst der Regierungsrat das Vorgehen des Bundes. Er anerkennt das grosse Potenzial der neuen Züchtungstechnologien und dass mit diesen Methoden keine artfremden Gene dauerhaft in Pflanzen eingebracht werden.
Die Schweiz verfügt nur bei einzelnen Nutzpflanzen über eine eigene Züchtung, zum Beispiel Getreide oder Gräser. Der Regierungsrat spricht sich deshalb dafür aus, die Bestimmungen im neuen Züchtungstechnologiengesetz mit den Regelungen in der EU zu harmonisieren. Diese sind allerdings ebenfalls noch in Erarbeitung. Entgegen den Plänen der EU sieht der Bundesrat im neuen Gesetz im Rahmen des Zulassungsverfahrens vor, dass der Mehrwert der neuen Züchtungstechnologien nachgewiesen werden muss. Der Regierungsrat begrüsst dies ausdrücklich.
Grundsätzlich positiv sieht er auch die vorgeschlagene Deklarationspflicht bis auf Stufe Endprodukt. Dies, um die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten. Er befürchtet aber, dass die Umsetzung von getrennten Warenflüssen zu einem unverhältnismässig hohen Aufwand führt und deshalb gar keine entsprechenden Sorten auf den Markt gebracht werden. Er verlangt deshalb eine praxistaugliche Umsetzung und dass die Kosten für den Kontrollaufwand vom Bund getragen werden.