Hintergrund: Die Arbeitsbedingungen in der Pflege sollen verbessert werden. Der Bundesrat will dazu ein neues Bundesgesetz schaffen. Darin werden zehn zentrale Bereiche mit neuen Vorgaben geregelt, die einheitlich für den gesamten Pflegebereich gelten sollen: u.a. wöchentliche Höchstarbeitszeit, Ausgleich von Nachtarbeit, Mindestdauer von Pausen, Umkleidezeit. Die Vorgaben gehen teilweise über die geltenden Regeln des Arbeitsgesetzes (ArG) und des zwingenden Arbeitsvertragsrechts gemäss Obligationenrecht (OR) hinaus.
Der Regierungsrat begrüsst die Vorschläge für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Jedoch lehnt er die Schaffung eines neuen Bundesgesetzes ab. Die Durchführung der Kontrolle der Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen wird bereits heute von den Arbeitsinspektoraten, basierend auf dem Arbeits- und dem Unfallversicherungsgesetz, vorgenommen. Nun soll ein separates Bundesgesetz mit branchenspezifischem Sonderrecht geschaffen werden, welches grossmehrheitlich auf das Arbeitsgesetz (ArG) referenziert. Da der Regelungsgegenstand thematisch zum ArG gehört, könnte er getreu den Prinzipien einer guten Regulierung auch dort (ArG bzw. der Verordnung 2 zum ArG) integriert werden.
Der Regierungsrat fordert ausserdem eine grundlegende Überarbeitung der Vorlage, insbesondere mehr Transparenz in Bezug auf die Kostenfolgen. Die Mehrkosten müssen von den regulären Tarifierungs- und Finanzierungssystemen aufgefangen werden und dürfen nicht einseitig auf die Kantone und Gemeinden zurückfallen. Es wird vom Bund eine verbindliche Zusage gefordert, wie die Leistungen der Krankenversicherung in angemessener Weise erhöht werden können, damit die Mehrkosten von den Krankenversicherern und den Restfinanzierern, Kantone und Gemeinden, im gleichen Verhältnis getragen werden.
Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagene Reglementierung der Masterstufe Pflege und des Berufs der Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten auf Gesetzesstufe ausdrücklich. Einerseits wird dadurch die Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung im Bereich der Pflege verbessert. Andererseits ist dies wichtig für die Patientensicherheit, sowie für die Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft auf Augenhöhe und für die Attraktivität dieses Berufsprofils insgesamt.