Medienmitteilung

Regierungsrat befürwortet gewaltfreie Erziehung

  • 20.11.2023

Der Bundesrat will die gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch verankern. Im Rahmen der Vernehmlassung begrüsst der Regierungsrat das Anliegen. Die gewaltfreie Erziehung sollte jedoch explizit als Recht des Kindes aufgeführt werden.

Der Bundesrat schlägt vor, den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung ausdrücklich im Zivilgesetzbuch zu verankern. Damit setzt er einen Auftrag des Parlaments um. Die vorgeschlagene Bestimmung verpflichtet Eltern explizit, in der Erziehung weder physische Bestrafungen noch andere entwürdigende Formen von Gewalt anzuwenden. In seiner Vernehmlassungsantwort begrüsst der Regierungsrat die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Gesetz. Die geplante Änderung setzt ein richtiges, wichtiges und starkes Signal und unterstützt präventive Massnahmen im Bereich der gewaltfreien Erziehung. Der Regierungsrat ist allerdings der Meinung, dass die gewaltfreie Erziehung explizit als Recht des Kindes verankert werden sollte. In der Vorlage des Bundesrates ist dies nicht vorgesehen.

Einverstanden ist der Regierungsrat mit der Verpflichtung der Kantone, Eltern und Kindern bei Schwierigkeiten in der Erziehung geeignete Angebote zur Verfügung zu stellen. Er gibt allerdings zu bedenken, dass bei der Umsetzung in den einzelnen Kantonen die historisch gewachsenen lokalen Strukturen und Besonderheiten berücksichtigt werden sollten.

Im Weiteren können bei Schwierigkeiten in der Erziehung nicht nur Beratung, sondern auch weitere Angebote wie beispielsweise Weiterbildungen, Trainings oder Entlastungsangebote hilfreich sein. Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, die Gesetzesvorlage entsprechend zu ergänzen.

Es ist wichtig, dass die Einführung der neuen Gesetzesbestimmungen zur gewaltfreien Erziehung durch Sensibilsieriungs- und Informationskampagnen begleitet wird. Ihre Wirkung kann damit erheblich verstärkt werden. Der Regierungsrat bedauert ausdrücklich, dass der Bundesrat hierzu keine Massnahmen in Aussicht gestellt hat.