Hintergrund: Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) ist seit 30 Jahren in Kraft und hat sich als wirksam erwiesen. Nach wie vor bildet der bäuerliche Familienbetrieb das Rückgrat einer nachhaltigen Landwirtschaft. Die Spekulation mit landwirtschaftlich nutzbaren Böden ist kaum möglich. Dank den Beschränkungen des Bodenmarkts mit einer Preisobergrenze und dem Ausschluss sogenannter Nichtselbstbewirtschafter bleibt Boden bezahlbar. Er bleibt damit weitgehend in der Hand von Bäuerinnen und Bauern oder von Familien, die früher Landwirtschaft betrieben haben.
Im Rahmen einer Teilrevision des Gesetzes schlägt der Bund nun aber punktuelle Anpassungen des BGBB vor. Unter anderem soll die Stellung von Landwirtinnen und Landwirten, die den eigenen Boden selbst bewirtschaften, weiter gestärkt werden, ebenso jene von deren Ehegatten. Weiter wird der Umgang mit Anteilsrechten an juristischen Personen präzisiert. Diese sollen weiterhin nur beschränkt Zugang zu landwirtschaftlichem Boden haben. Die vorgesehene Erhöhung der sogenannten Belastungsgrenze schafft zudem mehr Spielraum für die Finanzierung von Investitionen.
Der Regierungsrat stimmt in seiner Stellungnahme den geplanten Anpassungen grösstenteils zu. Zusätzlich fordert er Regeln zum bodenrechtlichen Umgang mit Solaranlagen auf Landwirtschaftsflächen, die auch für die landwirtschaftliche Produktion Vorteile bringen (sogenannte Agri-PV-Anlagen).