Hintergrund: Mit der Verabschiedung der waldpolitischen Grundsätze im März 2021 (RRB Nr. 2021/302) erteilte der Regierungsrat dem Volkswirtschaftsdepartement den Auftrag, das Waldgesetz des Kantons Solothurn zu überprüfen und wo nötig anzupassen. Mit der aktuellen Vorlage liegt ein angepasstes Waldgesetz vor, welches den in den letzten 30 Jahren veränderten Rahmenbedingungen und neuen Herausforderungen Rechnung trägt.
Hauptsächliche Änderungen
Das Waldgesetz aus dem Jahre 1994 ist in mehreren Bereichen noch aktuell, aber in folgenden Bereichen wurden substanzielle Anpassungen vorgenommen:
- Regelung des Fahrradverkehrs und Reitens im Wald
- Einführung einer flächigen statischen Waldgrenze
- Präzisierungen im Bereich Naturgefahren
- Einführung der Problematik des Umgangs mit dem Klimawandel im Wald
- Einführung eines neuen Instruments im Förderungssystem
Im Rahmen der Vernehmlassung haben sich sehr viele Akteure eingebracht und Anpassungen in einigen Bereichen, insbesondere beim Fahrradverkehr, gefordert, welche geprüft und teilweise aufgenommen wurden. Mit dem neuen Waldgesetz ist eine solide Basis geschaffen worden, um den Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte angemessen begegnen zu können. Dafür benötigt es die Bereitschaft aller Akteure – insbesondere Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen sowie Forstdienst – sich für eine Waldbewirtschaftung zu engagieren, um die von der Gesellschaft gewünschten Waldleistungen sicherzustellen. Auch die Bevölkerung ist aufgefordert, einen achtsamen Umgang mit dem Ökosystem Wald zu pflegen und dem Wald die gebührende Aufmerksamkeit zu widmen, sodass die Solothurner Bevölkerung auch in den kommenden Jahrzehnten den Aufenthalt im Solothurner Wald geniessen kann.