Der Regierungsrat begrüsst den Entscheid der Werksleitung, die angekündigten Entlassungen Gerlafingen auszusetzen, bis die eidgenössischen Räte über die von den zuständigen Kommissionen verabschiedeten Anträge entschieden haben. Er unterstützt sowohl die Anträge der Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) an den Ständerat, drei Motionen1) an den Bundesrat anzunehmen als auch den Antrag der Kommission Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) an den Nationalrat auf Annahme eines dringlichen Bundesgesetzes zur degressiven Entlastung vom Netzentgelt2). Der Solothurner Regierungsrat appelliert an die eidgenössischen Räte, die Kommissionsanträge gutzuheissen.
Der Regierungsrat prüft zudem kantonale Massnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden können. Insbesondere als Sofortmassnahme eine Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung über 18 Monate hinaus. Diese Verlängerung soll mithelfen, die Arbeitsplätze in Gerlafingen zu sichern.
Kantonal ist im Bereich der Liquiditätshilfen oder der temporären Senkung von Abgaben und Gebühren die gesetzlich mögliche Wirkung für die Stahl Gerlafingen AG bescheiden. Der Regierungsrat prüft verschiedene Optionen, insbesondere Massnahmen zur Verbesserung der Liquidität.
Der Regierungsrat will jedoch keine Eigentümerverantwortung übernehmen. Vielmehr soll die Stahl Gerlafingen AG nachhaltig gleich lange Spiesse mit seinen ausländischen Wettbewerbern auf dem Markt erhalten, um als wichtiger Arbeitgeber selbständig bestehen zu können.
Weiterführende Informationen zu den Anträgen der Kommissionen
1) Es handelt sich um die Motionen 24.3146 und 24.3159, die vom Bundesrat Sofortmassnahmen zur Rettung des Stahlwerks Gerlafingen verlangen, sowie die Motion 24.3374. Letztere will den Bundesrat beauftragen, in geeigneter Form eine Übergangsfinanzierung für die Stahlindustrie zur Verfügung zu stellen, um den Produktionsstandort Schweiz zu sichern und die Kreislaufwirtschaft zu erhalten.
2) Nach dem Willen der Kommissionsmehrheit der UREK-N soll grösseren Produktionsbetrieben in der Stahl- und Aluminiumindustrie eine zeitlich gestaffelte Entlastung von den Netznutzungsgebühren gewährt werden. Konkret sollen die Netznutzungsgebühren für diese Unternehmen in einem ersten Jahr um 50 Prozent reduziert werden, in einem zweiten Jahr um 37,5 Prozent, in einem dritten Jahr um 25 Prozent und in einem vierten Jahr um 12,5 Prozent. Dieser Rabatt soll über die nationale Netzgesellschaft finanziert und damit von allen Stromverbrauchenden landesweit solidarisch getragen werden.
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