Das kantonale Steueramt stellt ab Herbst 2021 natürlichen Personen für Rechnungen, Veranlagungsverfügungen und Steuerausscheidungen sowohl für die ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern als auch für die Steuern auf Kapitalleistungen die E-Rechnung als Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung. Die steuerpflichtigen Personen werden künftig die Wahl haben, ob sie die Steuerrechnung und die Veranlagungsverfügungen weiterhin per Post erhalten wollen oder lieber elektronisch als E-Rechnung.
Einfach, schnell und umweltfreundlich
Mit der E-Rechnung werden Steuerrechnungen schnell und zuverlässig auf elektronischem Weg zugestellt und die Kunden können sie einfach und mit wenigen Mausklicks bezahlen. Das Eintippen von Empfängerdaten, Betrag und Referenznummer entfällt und Tippfehler gehören damit der Vergangenheit an. Zudem helfen E-Rechnungen mit, Papier zu sparen und einen Beitrag für den Umweltschutz zu leisten.
Mahnungen und weitere Korrespondenz erfolgen weiterhin über den Postweg. Auch Einsprachen müssen nach wie vor schriftlich über den Postweg eingereicht werden.
Weiterer Ausbau der elektronischen Dienstleistungen
Mit der Einführung der E-Rechnung macht das kantonale Steueramt nach der erfolgreichen Einführung der elektronischen Steuererklärung eTax einen weiteren Schritt beim Ausbau der elektronischen Dienstleistungen. Das Projekt zur Einführung der E-Rechnung wird im dritten Quartal dieses Jahres abgeschlossen sein, sodass die Dienstleistung ab Herbst den im Kanton Solothurn steuerpflichtigen Personen zur Verfügung steht.