Medienmitteilung

Stromversorgungsgesetz: Stromversorger in der Pflicht

  • 11.06.2024

Der Bund will den bestehenden Rettungsschirm für grosse Stromversorger durch neue Vorgaben für systemrelevante Unternehmen ablösen. Der Regierungsrat unterstützt die Stärkung der Schweizer Stromversorgung vor Extremereignissen an den ausländischen Strombörsen, fordert aber Zurückhaltung bei der Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit und Eigentumsrechte.

Hintergrund: Im Winter 2021/22 brachten enorme Preisausschläge an den europäischen Energiemärkten systemrelevante Stromversorger in Bedrängnis und bedrohten kurzzeitig die Schweizer Stromversorgung. Im Grosshandel tätige Unternehmen benötigten plötzlich massiv mehr finanzielle Mittel, um ihre Sicherheitsleistungen beim Handelsgeschäft auch weiterhin decken zu können. Mit einer raschen Notlösung (Rettungsschirm) wurde daraufhin die Möglichkeit geschaffen, den betroffenen Unternehmen subsidiäre Bundesdarlehen im Umfang von 10 Milliarden Franken kurzfristig bereitzustellen. Dieser Rettungsschirm ist bis Ende 2026 befristet und soll nun zu einem wesentlichen Teil in die bestehende Gesetzesregelung überführt werden.

Mit der vorliegenden Regulierung im Stromversorgungsgesetz sollen verschiedene Massnahmen im Bereich der Unternehmensführung bei systemrelevanten Versorgern umgesetzt werden. Mit neuen Vorgaben für Unternehmensorganisation und Risikomanagement will der Bund eine einwandfreie Geschäftstätigkeit nach dem Vorbild des Finanzsektors sicherstellen. Ebenso soll die Deckung von Eigenkapital und die Liquidität systemrelevanter Unternehmen künftig vom Bund überwacht und sichergestellt werden.

Zusammen mit noch nicht erarbeiteten Vorgaben zum betrieblichen Kontinuitätsmanagement für systemrelevante Kraftwerkanlagen im Krisenfall (Business Continuity Management) sollen Finanzhilfen des Bundes künftig unnötig werden.

Der Regierungsrat unterstützt das Ziel, den Schutz der Schweizer Stromversorgung vor Extremereignissen an den Strombörsen weiter zu verbessern. Die letzten Jahre haben deutlich gemacht, dass die Resilienz der Schweizer Stromversorgung weiter gestärkt werden muss. Es darf nicht vorkommen, dass kurzzeitige Preisexplosionen an ausländischen Strombörsen über Handelsrisiken und Liquiditätsengpässe systemrelevanter Unternehmen zu einem Kollaps der Schweizer Stromversorgung führen. Es ist deshalb wichtig, die volkswirtschaftlichen Risiken durch Liquiditäts- und Überschuldungsrisiken systemrelevanter Stromversorger weiter einzugrenzen und zu minimieren.

Der Bund greift mit den neuen Vorgaben allerdings übereilt und teilweise ungenügend begründet in die Wirtschaftsfreiheit und Eigentumsrechte der betroffenen Unternehmen ein. Gerade im Hinblick auf das eigentliche Ziel der Vorlage - die Schweizer Stromversorgung vor grossen Preisausschlägen der Energiemärkte und Liquiditätsengpässen von Energieunternehmen einen Kollaps der Schweizer Stromversorgung zu verhindern – ist die Gesamtbetrachtung besonders wichtig. Es ist deshalb sinnvoll, die Möglichkeiten des Business Continuity Mangagements vorgängig zu erarbeiten und auf alternative Lösungsansätze hin zu überprüfen. Eine Übernahme der Bankenregulierung im Grundsatz genügt unseres Erachtens nicht als Begründung, um stärker zu regulieren als in der europäischen Stromwirtschaft üblich.