Der Regierungsrat hat am 20. Dezember 2024 den Massnahmenplan 2024 verabschiedet. Das DDI trägt mit 25 Massnahmen rund 15 Millionen Franken pro Jahr zur Entlastung des Staatshaushalts bei. Sieben Massnahmen davon hat der Kantonsrat definitiv zu beschliessen.
Die Umsetzung des Massnahmenplans 2024 erfordert u.a. Anpassungen des Sozialgesetzes. Diese betreffen den Verzicht auf die Koordinationsstelle Alter, die Finanzierung der erlassenen Mindestbeiträge an die AHV durch die Einwohnergemeinden und die Weiterverrechnung der Verwaltungskosten für die Durchführung der Alimentenhilfe an die Einwohnergemeinden. Die damit verbundenen jährlichen Einsparungen für den Kanton belaufen sich auf rund 2,96 Millionen Franken. Mit diesen drei Massnahmen wird die Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden konsequent umgesetzt.
Die neuen Regelungen sollen per 1. Januar 2026 in Kraft treten.