Medienmitteilung

Veranstaltungsverbot: Kanton Solothurn begrüsst Untergrenze von 150 Personen

  • 04.03.2020

Der Bund unterstützt in seinen neusten Empfehlungen eine Untergrenze von 150 Personen an Veranstaltungen. Der Kanton Solothurn begrüsst diesen Schritt und übernimmt diese Untergrenze im Sinne einer gesamtschweizerisch möglichst einheitlichen Lösung.

Das Eidgenössische Departement des Innern hat heute Abend die Kriterien bezüglich Vollzug des Veranstaltungsverbots vom 28. Februar 2020 vorgelegt, dies in Absprache mit dem Vorstand der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK). Mit 1'000 Personen hatte das BAG die Obergrenze für Veranstaltung bereits letzte Woche klar kommuniziert. Auf eine Untergrenze hatte das BAG bis jetzt verzichtet. Nun folgt zumindest eine Hilfestellung für die Kantone, indem «…aus Sicht des BAG eine Grenze von 150 Personen denkbar. » ist.

Solothurner Modell bestätigt

Der Solothurner Sonderstab Corona begrüsst diese Empfehlung des Bundes. Sie bestätigt die bisherige, strikte Solothurner Praxis. Gleichzeitig hat der Sonderstab entschieden, die Untergrenze auch im Kanton Solothurn von 100 auf 150 Personen anzuheben und damit eine einheitliche Praxis in allen Kantonen zu ermöglichen.

Restriktive Risikoabwägung

Ab sofort gilt im Kanton Solothurn:

  • Bei Veranstaltungen mit bis 150 teilnehmenden Personen entscheiden die Veranstalter eigenverantwortlich über die Durchführung.
  • Für Veranstaltungen mit 150 bis 999 teilnehmenden Personen ist eine Risikoabwägung zusammen mit der kantonalen Hotline zwingend. Grundsätzlich empfiehlt der Sonderstab auch auf Anlässe in dieser Grösse zu verzichten. Eine Veranstaltung ist in diesen Fällen, wenn überhaupt, nur mit Auflagen möglich. Es erfolgt eine Risikobeurteilung via Hotline 0800 112 117, im Zweifelsfalle nach Rücksprache mit dem Kantonsarzt. Die Hotline ist bis auf weiteres täglich in Betrieb zwischen 10h und 16h.

 

Dabei sind Kriterien zu beachten wie:

  • Anzahl der teilnehmenden Personen: Je kleiner die Veranstaltung, desto weniger Personen sind dem Risiko einer Ansteckung ausgesetzt und desto geringer ist das Risiko einer Übertragung (kleinere Dichte).
  • Räumliche Verhältnisse: mehr Platz bedeutet weniger Risiko. Sofern möglich soll in grössere Räume ausgewichen werden. Zudem ist zu berücksichtigen, ob die Veranstaltung in einem offenen oder geschlossenen Raum stattfindet.
  • Zusammensetzung des Publikums hinsichtlich Risikogruppen (u.a. ältere Personen, Chronischkranke)
  • Aktivitäten der anwesenden Personen (Anzahl enger Kontakte)
  • Klare Information an Teilnehmende und Mitarbeitende über Massnahmen zur Reduzierung des Übertragungsrisikos (allgemeine Hygienemassnahmen, Coronavirus-Informationen bei Reiserückkehrer etc.)
  • Teilnahme von erkrankten Personen ist zu verhindern
  • Teilnahme von Personen vermeiden, die in den letzten 14 Tagen in einem betroffenen Gebiet waren (betroffene Gebiete gemäss aktuellen BAG-Definition)
  • Rückverfolgbarkeit von Teilnehmenden sicherstellen (Personen-/Gästeliste)