Medienmitteilung

Vogelgrippe: ab Samstag gilt eine Beobachtungspflicht

  • 26.05.2023

Mitte Mai wurde das Vogelgrippe-Virus erneut in mehreren Brutgebieten von Wildvögeln in der Schweiz nachgewiesen. Um allfällige Ansteckungen von Hausgeflügel möglichst rasch zu entdecken und eindämmen zu können, gilt deshalb ab Samstag 27. Mai 2023 für alle Geflügelhalterinnen und -halter eine Beobachtungspflicht.

Aufgrund der zahlreichen Vogelgrippefälle in diesem Winter galten bis Ende April 2023 für alle Geflügelhaltungen (Hühner, Gänse und Enten) besondere Schutzmassnahmen. Dies, um eine Ansteckung durch kranke Wildvögel zu verhindern. Diese Schutzmassnahmen wurden per Ende April aufgehoben, weil die seuchentragenden Zugvögel in ihre Sommergebiete zurückgekehrt waren und das Vogelgrippe-Virus seit Anfang April nicht mehr bei Wildvögeln nachgewiesen wurde.

Am 19. Mai 2023 konnte das Virus in Brutgebieten in mehreren Kantonen allerdings erneut festgestellt werden. Dies bedeutet, dass die Vogelgrippe in der Schweiz Fuss gefasst hat und nun weiter Wildvögel, insbesondere Wasservögel, befällt. In der Nähe von betroffenen und gefährdeten Brutgebieten besteht das Risiko einer Übertragung auf Hausgeflügel. Dies kann Tierleid und grosse wirtschaftliche Schäden verursachen.

Neue Beobachtungspflicht

Deshalb gilt ab 27. Mai in der ganzen Schweiz eine Beobachtungspflicht für Halterinnen und Halter von Hausgeflügel. Dies um Seucheneinträge möglichst schnell zu entdecken und eindämmen zu können.

Konkret sind folgende Massnahmen zu befolgen:

  • Bei einem Seuchenverdacht muss ein Tierarzt oder eine Tierärztin konsultiert werden. Diese beurteilen die Situation und entscheiden über eine Meldung an den Veterinärdienst.
  • Seuchenverdächtig sind: ausgeprägte Atemprobleme, ein Rückgang der Legeleistung, eine starke Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme oder eine erhöhte Todesrate.
  • In Geflügelhaltungen mit mehr als 100 Tieren müssen Tierhaltende Aufzeichnungen zu umgestandenen Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen machen und diese bei Verdacht ihrem Tierarzt zeigen.

Strengere Massnahmen haben die betroffenen Kantone rund um Befallsherde und in Risikozonen verordnet. Im Kanton Solothurn befinden sich zurzeit keine solchen Zonen. Der kantonale Veterinärdienst empfiehlt, im Umgang mit Geflügel generell die Hygieneregeln zu beachten: Kleider und Schuhe wechseln sowie Hände waschen nach Tierkontakt verhindert eine allfällige Seuchenausbreitung.