Hintergrund: Am 27. Mai 2023 wurde eine schweizweite Beobachtungspflicht für Halterinnen und Halter von Hausgeflügel erlassen: Der Grund: Das Virus konnte im Mai in Wildvogel-Brutgebieten mehrerer Kantone nachgewiesen werden.
Die Beobachtungspflicht wurde vorerst bis 31. Juli 2023 erlassen. Aufgrund neuer Fälle in Brutgebieten wurde die Beobachtungspflicht auf Anordnung des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) nun bis zum 15. Oktober 2023 verlängert, dies um allfällige Ansteckungen von Hausgeflügel möglichst schnell zu entdecken und eindämmen zu können.
Konkret sind folgende Massnahmen zu befolgen:
• Bei einem Seuchenverdacht muss ein Tierarzt oder eine Tierärztin konsultiert werden. Diese beurteilen die Situation und entscheiden über eine Meldung an den kantonalen Veterinärdienst.
• Seuchenverdächtig sind: ausgeprägte Atemprobleme, ein Rückgang der Legeleistung, eine starke Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme oder eine erhöhte Todesrate.
• In Geflügelhaltungen mit mehr als 100 Tieren müssen Tierhaltende zusätzlich zur Beobachtungs- und Meldepflicht Aufzeichnungen zu umgestandenen Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen machen.
Strengere Massnahmen können betroffene Kantone rund um Standorte (z.B. Brutgebiete) erlassen, welche von der Vogelgrippe betroffen sind. Im Kanton Solothurn befinden sich zurzeit keine solchen Örtlichkeiten.
Der kantonale Veterinärdienst empfiehlt, im Umgang mit Geflügel generell die Hygieneregeln beachten: Kleider und Schuhe wechseln, sowie nach Tierkontakt Hände waschen. Dies kann einen allfälligen Seucheneintrag oder eine Seuchenausbreitung verhindern.
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