Ein kürzlich gefälltes Bundesgerichtsurteil betreffend die Zulässigkeit von Gerichtsschreibern/Gerichtsschreiberinnen als Ersatzrichter/Ersatzrichterinnen hat die Justizkommission veranlasst, anlässlich ihrer Sitzung vom 29. September 2022 ihre Nominationen für die Wahlgeschäfte noch mal zu beraten. Das Urteil hat die JUKO nun veranlasst, die Wahlen zu sistieren.
Die JUKO wird anlässlich der nächsten Sitzung über das weitere Vorgehen beschliessen; insbesondere, ob die Ämter noch einmal ausgeschrieben werden.
Demzufolge finden am 9. November 2022 keine Wahlen von Ersatzrichtern/Ersatzrichterinnen im Kantonsrat statt.